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23.03.2024

Probleme beim Verkauf einer Restaurant-GmbH?

Verstösse gegen Verwendungsbeschränkungen vermeiden

Ein Gastronom verkauft die Betriebsgesellschaft (GmbH) seines Restaurants. Was muss er tun, damit er erhaltene Covid-Härtefallentschädigungen nicht zurückzahlen muss?

Der Verkauf von Stammanteilen einer GmbH an und für sich stellt keine Verletzung einer Verwendungsbeschränkung dar, sofern sichergestellt ist, dass die Verpflichtungen aus den Härtefallanträgen vollständig auf den Käufer übergehen. Das Gesellschaftsvermögen bleibt unangetastet. Vergleichbares gilt für allfällig noch bestehende Covid-Kredite.

Der Käufer sollte aber unbedingt schriftlich über den Inhalt der Verwendungsbeschränkungen informiert werden. Diese sind teilweise abstrakt gehalten. Zu beachten ist im Zusammenhang mit juristischen Personen insbesondere, dass die nachfolgenden Handlungen drei Jahre lang untersagt sind:

- Darlehen an Gesellschafter/Aktionäre
- Rückzahlung von Darlehen an Gesellschafter/Aktionäre
- Ausschüttung einer Dividende (auch verdeckte Ausschüttungen)
- Rückerstattung von Kapitaleinlagen (auch verdeckte Rückerstattung)
- Liquidation

Gemäss inoffizieller Auffassung des Seco sollte auch die Geschäftstätigkeit während drei ganzen Jahren nach Erhalt der Härtefallentschädigungen nicht eingestellt werden. Die meisten Kantone interpretieren dies aber anders.

Achtung: Die kantonale Praxis ist nicht einheitlich. In den meisten Fällen sind Sie ab 2026 auf der sicheren Seite. Alle Angaben ohne Gewähr. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie zunächst Ihren Treuhänder oder den Rechtsdienst des Verbands.


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