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27.12.2020

Branchenlösung Gastgewerbe gestorben – oder doch nicht?

Bundesrat kann über 750 Millionen in eigener Kompetenz verfügen

Wie es um die 40 Prozent-Regel steht. Und wie Betriebe mit weniger Umsatzeinbusse dennoch Härtefallgelder des Bundes erhalten könnten.

Die Erhöhung der Härtefallhilfen auf insgesamt 2.5 Milliarden Franken ist erfreulich. Weniger gut ist, dass die Eidgenössischen Räte die Umsatzschwelle nicht korrigiert haben: Nach wie vor muss ein Unternehmen grundsätzlich eine Umsatzeinbusse von 40 Prozent gegenüber den Vorjahren nachweisen, damit es Härtefallgelder des Bundes erhalten kann.

Wird dies durchgezogen, so haben Unternehmen mit beispielsweise 30 oder 35 Prozent Einbusse ein höheres Konkursrisiko als solche mit 45 oder 50 Prozent Rückgang!

Zwar gibt es im Gastgewerbe viele Betriebe, die die 40 Prozent überschreiten, zum Beispiel Stadthotels, Saalbetriebe oder Clubs. Aber es gibt auch sehr viele Betriebe, die dank weniger anfälligen Konzepten und übermenschlicher Anstrengungen «nur» 25, 30 oder 39.9 Prozent Umsatz einbüssen. Angesichts der hohen Fixkosten und der schwachen Kapitalisierung in der Branche sind diese Unternehmen massiv gefährdet: Die wettbewerbsverzerrende und ungerechte 40-Prozent-Schwelle bedeutet für sie praktisch das Todesurteil!

Eine Mehrheit der ständerätlichen Wirtschaftskommission hatte vorgeschlagen, dass man das Covid-19-Gesetz mit einem Passus ergänzt, wonach der Bund «besonders betroffenen Kantonen und Branchen Zusatzbeiträge an kantonale Härtefallmassnahmen» ausrichten kann. Das hätte eine Branchenlösung für das Gastgewerbe ermöglicht!

Unglaublich, aber wahr: Der Antrag wurde von den bürgerlichen Ständeraten mit 27 zu 17 versenkt. Die einzigen bürgerlichen Ständeräte, die den Antrag unterstützt hatten, waren Erich Ettlin (CVP/Obwalden), Thierry Burkhardt (FDP/Aargau), Martin Schmid (FDP/Graubünden) und Stefan Engler (CVP/Graubünden).

Dennoch gibt es eine Chance, die 40-Prozent-Regel aufzuweichen. Beim Art. 12 Abs. 6 des Covid-19-Gesetzes wurde nämlich folgendes genehmigt: «In Ergänzung zu den Finanzhilfen nach Absatz 1 kann der Bund besonders betroffenen Kantonen Zusatzbeiträge an kantonale Härtefallmassnahmen in der Höhe von höchstens 750 Millionen leisten, ohne dass sich die Kantone an diesen Zusatzbeiträgen finanziell beteiligen. Der Bundesrat regelt die Einzelheiten.»

Der letzte Satz bedeutet, dass für die Tranche von 750 Millionen Franken der Bundesrat die Kompetenz hat, die Kriterien weitgehend selbst festzulegen. Finanzminister Ueli Maurer hatte in seinem Votum im Ständerat dazu erwähnt: «Damit verbunden ist eine Gesetzesänderung, damit wir nicht so starr an diese Regelung von 40 Prozent Umsatzrückgang gebunden sind.» Der Bundesrat hat es also in der Hand. Aus unerfindlichen Gründen zögert er noch, einen besseren Verteilmechanismus festzulegen.

Was es nun dringend braucht

1. Das Geld muss rasch und unbürokratisch fliessen, und zwar à fonds perdu, denn das Gastgewerbe hat die Grenze des Tragbaren längst überschritten. Darlehen sollen nur ergänzend zum Einsatz kommen.

2. Von den 2.5 Milliarden Franken können 750 Millionen Franken anders verteilt werden. Dies muss nun umgehend geschehen!

3. Restaurationsbetriebe sollen mit umsetzbaren Auflagen wieder geöffnet werden dürfen. Bankette, Tagungen, Messen, Sport- und Kulturveranstaltungen sollen mit Schutzkonzepten wieder stattfinden!

4. Bei behördlichen Schliessungen braucht es nicht in erster Linie Härtefallgelder, sondern eine Ausfallentschädigung in Form von Fixkostenzuschüssen. Es war und ist fragwürdig, dass Kantone und der Bund «Lockdowns» beschliessen, ohne gleichzeitig Entschädigungen zu verkünden.

5. Führen die Dialoge und Interventionen der gastgewerblichen Verbände nicht zu brauchbaren Ergebnissen, wird die Branche samt ihren Mitarbeitenden, Lieferanten und Gästen aufstehen. Idealerweise geschieht dies national koordiniert. Wir stehen Gewehr bei Fuss!

Maurus Ebneter
Präsident Wirteverband Basel-Stadt


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