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24.01.2021
Wie viel Härtefallhilfe werde ich erhalten?
Der Versuch einer Annäherung
Noch immer wissen die Gastbetriebe in der Schweiz nicht, wie hoch die Härtefallunterstützung sein wird, die sie letztlich erhalten werden. Hier ist der Versuch einer Annäherung.
Sicher ist bisher einzig, dass für alle Branchen landesweit Härtefallgelder in der Höhe von 2.5 Milliarden Franken bereitstehen werden. Bei 750 Millionen wurde allerdings der Verteilschlüssel auf die Kantone noch nicht festgelegt. Die einzelnen Kantone wissen immerhin, wie viel sie von den ersten drei Tranchen im Gesamtbetrag von 1.75 Milliarden Franken erhalten werden.
Doch nun kommt die Feinverteilung: Zuerst muss bestimmt werden, welche Anteile für die einzelnen Branchen vorgesehen sind. Kürzlich kam Teile des Nonfood-Detailhandels dazu, und bei manchen indirekt betroffenen Unternehmen ist noch nicht klar, ob und wie sie ebenfalls unterstützt werden.
Laut Finanzminister Ueli Maurer werden die 2.5 Milliarden Franken nicht reichen. Voraussichtlich wird der Bundesrat dem Parlament vorschlagen, die Härtefallhilfe aufzustocken. Die Höhe der Zusatzmittel wird wohl auch davon abhängen, ob die Betriebe ab März wieder geöffnet sein dürfen oder nicht. Die grösste Unbekannte ist der Betrag, den das Parlament zusätzlich beschliessen wird!
In den meisten Kantonen dürften 70 bis 80 Prozent der absehbaren Mittel für das Hotel- und Gastgewerbe eingesetzt werden. Von den bereits gesprochenen, aber noch nicht endgültig auf die Kantone verteilten Mitteln werden vielleicht knapp 2 Milliarden für das Hotel- und Gastgewerbe eingesetzt werden.
Eine Milchbüchlein-Rechnung zeigt, dass wir noch weit von der Obergrenze (20 Prozent eines Jahresumsatzes) entfernt sind: Bei einem Branchenumsatz von rund 30 Milliarden entspräche eine Härtefallhilfe von 2 Milliarden Franken lediglich knapp 7 Prozent.
Reine Restaurationsbetriebe gelten aufgrund der behördlichen Schliessung von mehr als 40 Tagen automatisch als Härtefall. Aus verschiedenen Gründen ist allerdings davon auszugehen, dass nicht alle Unternehmen in der Branche die (volle) Unterstützung beantragen oder erhalten werden.
Zum einen gibt es Mischbetriebe (z.B. Hotels, Bäckereien, Confiserien) oder Betriebskantinen mit weniger als 40 Prozent Umsatzeinbusse. Zum anderen stossen grosse Unternehmen rasch an die Obergrenze von (momentan) 750'000 Franken. Oder sie verzichten, wie vielleicht Migros und Coop, ganz auf Unterstützungsleistungen.
Unter Berücksichtigung dieser Tatsachen dürften Individualbetriebe oder kleinere Gastronomiegruppen auf schätzungsweise 9 oder 10 Prozent eines Jahresumsatzes kommen, wobei dann zusätzliche, noch nicht vom Parlament beschlossene Mittel hinzukämen. Von deren Höhe wird es am Schluss abhängen, ob und in welchem Zustand Betriebe, die vor der Krise gesund waren, überleben werden.
Bei der Art und Weise, wie die Härtefallunterstützung konkret berechnet und ausbezahlt wird, gibt es wohl 26 Varianten, die sich aber oft ähneln dürften. In Basel-Stadt ist die Berechnung an der UVG-Lohnsumme 2019 aufgehängt. In vielen anderen Kantonen dürften die Vorjahresumsätze und/oder andere Daten zur Anwendung kommen, wobei ganz mutige die Höhe der Unterstützungsleistungen zusätzlich von der Dauer der Betriebsschliessungen abhängig machen könnten.
Die Auszahlung dürfte in den meisten Kantonen sorgfältig gestaffelt erfolgen, um sicher zu sein, dass die Mittel reichen. Es wird aber auch Kantone geben, die hier offensiver sind und beispielsweise gleich 8 Prozent eines normalen Jahresumsatzes als Akonto-Zahlung überweisen.
Schliesslich wird es noch Kantone wie (bisher einzig) den Aargau geben, die erst einmal grosszügige eigene Programme laufen lassen, bevor sie die Härtefallgelder des Bundes, die übrigens von den Kantonen mitfinanziert werden, in einer Einzelfallprüfung verteilen. Ob und wie stark dann staatliche Kredite statt A-fonds-Beiträge zum Einsatz kommen, wissen wir nicht.
Die Lage bleibt ernst, aber nicht hoffnungslos. Wegen der Obergrenze pro Unternehmen ist die Lage besonders kritisch für mittelgrosse Gastronomiegruppen, die alle Betriebe in einer einzigen Firma führen.
Fazit: Es zeichnen sich substanzielle Unterstützungsleistungen ab. Es besteht aber noch eine hohe Unsicherheit, ob die Mittel schlussendlich reichen und rechtzeitig ausbezahlt werden.
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