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21.11.2024

Bundesrat will Trinkgeldpraxis nicht konkretisieren

Motion würde Klarheit schaffen

Der Genfer Nationalrat Vincent Maitre fordert in einer Motion, dass Trinkgelder im Gastgewerbe abgabenfrei sein sollen. Der Vorstoss schafft Rechtssicherheit und konkretisiert die seit Jahrzehnten bewährte Praxis. Es ist zu bedauern, dass der Bundesrat die Motion zur Ablehnung empfiehlt.

«Die Motion «Keine Versteuerung von Trinkgeldern» des Mitte-Nationalrates Vincent Maitre beseitigt aktuelle Unschärfen bezüglich der Trinkgeldpraxis im Gastgewerbe. Dies wäre zum Nutzen von Behörden, Betrieben, Mitarbeitenden und Treuhändern gleichermassen», betont Beat Imhof, Präsident von GastroSuisse.

Der Bundesrat will die grosse Chance leider nicht nutzen, welche die Motion eröffnet. In seiner Stellungnahme begründet der Bundesrat, dass er allein für die Gastronomie und Hotellerie keine sachgerechte Regelung möchte, da dies angeblich zu Rechtsunsicherheit führen würde.

Doch genau das Gegenteil ist der Fall: Da das Trinkgeld monatlich variiert, besteht aktuell eine gewisse Rechtsunsicherheit. Im Gegensatz zum vertraglich vereinbarten Lohn ist Trinkgeld nicht vorhersehbar.

Eine Überprüfung der Abgabepflicht und Abgabehöhe ist mit unverhältnismässigem administrativem Aufwand verbunden und erschwert die finanzielle Planung der Mitarbeitenden. Zudem kann es Ungerechtigkeiten geben. Wer einen höheren Grundlohn hat, wird eher von der Abgabepflicht verschont.

Ebenso schwierig gestaltet sich die Umsetzung. Arbeitgebern ist es nicht möglich, die tatsächliche Höhe der erhaltenen Trinkgelder zu ermitteln, ohne die Mitarbeitenden in unangemessener – völlig praxisferner – Weise zu kontrollieren. Ein solches Kontrollregime würde eine Misstrauenskultur in den Betrieben schaffen und das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern belasten.

Seit 1974 regelt der Landesgesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes (L-GAV), dass Trinkgelder im Schweizer Gastgewerbe im Preis und im Lohn enthalten sind. Trotzdem geben Gäste häufig zusätzliches Trinkgeld als freiwillige Anerkennung für die erbrachte Leistung. In der Regel fallen darauf keine Sozialabgaben und Steuern an.

«Entscheidend ist, dass die Branche faire und angemessene Löhne bezahlt, wie sie der L-GAV vorsieht», konstatiert Beat Imhof. «Trinkgelder, die stark von Standort, Betrieb und Gast abhängen, dürfen nicht über Umwege ins Lohnsystem gelangen. Sie sollen eine freiwillige Anerkennung der Gäste bleiben.»

GastroSuisse spricht sich mit Nachdruck dafür ein, dass Trinkgelder auch künftig nicht zu besteuern sind und die soziale Sicherheit der Angestellten durch faire, verlässliche Löhne gewährleistet bleibt.


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