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21.11.2024
Deklarationspflicht statt Importverbot für Stopfleber
Bundesrat lehnt Initiative ab und setzt auf Verordnungsänderung
Der Bundesrat will kein generelles Einfuhrverbot für Stopfleber und andere Produkte aus der Stopfmast. Dieses wäre aus seiner Sicht nicht mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz vereinbar. Den Urhebern der Volksinitiative «Ja zum Importverbot für Stopfleber» will er jedoch mit einer Deklarationspflicht entgegenkommen. Kommen soll diese Mitte 2025.
sda. Die Landesregierung verabschiedete ihre Botschaft ans Parlament zu dem Volksbegehren. Dabei bekräftigte sie frühere Entscheide. Sie lehnt die Initiative ab und will auch keinen Gegenvorschlag. Die grundsätzliche Stossrichtung bei dem Thema hatte der Bundesrat schon im April festgelegt.
Rasch umsetzbar
Das Anliegen des Volksbegehrens wolle man jedoch mit einer Deklarationspflicht für Stopfmast-Produkte aufnehmen, legte Innenministerin Elisabeth Baume-Schneider an einer Medienkonferenz in Bern dar. Dies werde der Bundesrat mit einer Verordnungsänderung tun. In Kraft treten soll diese Mitte 2025. Die Massnahme würde damit viel rascher umgesetzt, als dass in Falle einer Annahme der Initiative ein Verbot erlassen werden könnte.
Die Deklarationspflicht beträfe laut Bundesrat auch andere importierte Produkte. Dabei geht es namentlich um Nahrungsmittel, für deren Herstellung bei Tieren der Schmerz nicht betäubt wird. Das können beispielsweise Froschschenkel sein oder Fleisch von Tieren, die ohne Narkose kastriert wurden.
Hinter der Stopfleber-Initiative stehen Tierschutz-Organisationen. Das Begehren will die Einfuhr von Erzeugnissen aus der Stopfmast von Geflügel mit einer Änderung der Bundesverfassung verbieten.
Ein Importverbot würde nebst der Stopfleber selbst beispielsweise auch gestopfte Entenbrust (Magret) erfassen oder in Fett gekochtes und so haltbar gemachtes Geflügelfleisch (Confit).
In der Schweiz ist Stopfen längst verboten
Betroffen wäre auch der Import durch Privatpersonen für den Eigengebrauch. Keine Auswirkungen hat die Initiative dagegen auf die Schweizer Landwirtschaft: Hierzulande ist das Stopfen von Hausgeflügel ohnehin seit mehr als vierzig Jahren verboten.
Aus Sicht des Tierschutzes sei das Anliegen der Initiative nachvollziehbar, schrieb der Bundesrat in seiner Mitteilung zum Thema. Ein Importverbot sei jedoch kaum mit den internationalen Handelsabkommen der Schweiz vereinbar. Diese liessen Einfuhrverbote ausserdem erst zu, wenn mildere Massnahmen nichts gefruchtet hätten.
«Ein Verbot verletzt internationale Abkommen», sagte Baume-Schneider. Die Initiative gehe zu weit. Der Vorschlag des Bundesrates sei eine pragmatische Lösung, die schnell umgesetzt werden könne.
Wahlfreiheit eingeschränkt
Hans Wyss, Direktor des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, betonte, die Deklarationspflicht für Stopfleber sei viel einfacher umzusetzen als jene bei Pelzen. Die nötigen Informationen seien in aller Regel vorhanden. Hintergrund ist, dass sich der Bundesrat erst im vergangenen Frühjahr selbst mit den Ergebnissen der Pelz-Deklarationspflicht unzufrieden gezeigt hatte.
Mit einem totalen Importverbot würde auch die Wahlfreiheit der Konsumierenden und die Gastronomie eingeschränkt, brachte der Bundesrat weiter als Argument vor. Letztlich gehe es darum, dass Konsumierende erkennen könnten, ob ein Produkt mit in der Schweiz verbotenen Methoden hergestellt wurde.
Diskussion um «Stopfleber-Graben»
Einiges zu reden gab in der Fragerunde nach Baume-Schneiders Statement zudem der Umstand, dass das Essen von Foie gras, zu Deutsch Stopfleber, in der Romandie als Tradition stärker verankert ist als in der Deutschschweiz – und der Umstand, dass die Westschweiz in der Abstimmung über die Initiative überstimmt werden könnte.
Baume-Schneider sagte dazu, die Kunst der Politik sei auch, die Verhältnismässigkeit von Massnahmen aufzuzeigen. In ihrer Wahrnehmung sei der «Stopfleber-Graben» weniger tief als beschrieben. Es werde auch in der Deutschschweiz über die Festtage Foie gras gegessen. Auf Nachfrage sagte sie, auch sie tue dies traditionell an den Weihnachtstagen. Wyss hingegen erklärte, er habe den Geschmack von Leber «einfach nicht gern».
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Dossiers: Nahrungsmittel | Verbotswahn
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