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02.03.2001

Die lieben Nachbarn

Wie wir Anwohner vor erheblichen Lärmstörungen schützen

Es ist wieder einmal so richtig lustig im "Rössli"! Stammgast Heiri setzt sich ans Klavier und gibt ein Lied zum Besten... Leider freuen sich nicht alle: Die Nachbarn vis-à-vis hören durch ein zum Lüften geöffnetes Wirtshausfenster verzogenes Geklimper und Gegröhle, möchten aber gerne schlafen. Schliesslich ist es schon 23 Uhr und anstöndige Bürger müssen am nächsten Tag zeitig aufstehen. Da greift man halt in der Wut schon schnell einmal zum Telefonhörer. Und ruft die Polizei anstatt den Wirt an! Das vorangegangene Beispiel mag etwas pittoresk klingen, aber ähnliche Probleme sind wohl jedem Restaurateur bekannt: Die fröhliche Runde auf der Terrasse, der etwas zu laute DJ in der Musik-Bar, die zugeknallte Türe beim Verlassen der Quartierbaiz.

Lärmstörungen sind sehr ernst zu nehmen, handelt es sich doch gemäss Bundesgerichtsurteil bei der Nachtruhe um ein unbedingt schützenswertes Gut. In den letzten Jahren gab unsere Branche leider vermehrt zu Beschwerden Anlass. Zusammen mit dem Gewerbeverband und der Lärmschutzfachstelle des Baudepartements haben wir deshalb einen Verhaltenskodex für Restaurants erarbeitet. Auch wenn einzelne chronische Nörgeler nerven, müssen wir uns doch bewusst sein, dass viele Reklamationen berechtigt sind. Jeder hat schliesslich ein Anrecht auf Nachtruhe! Wir rufen daher dringend dazu auf, folgende Verhaltensregeln zu beachten:

• Nehmen Sie Klagen der Nachbarschaft ernst und suchen Sie zusammen mit ihr nach Lösungen!

• Bitten Sie Ihre Gäste durch aktive Information, die Nachtruhe der Anwohner zu respektieren.

• Achten Sie darauf, dass eine allfällige Musikbeschallung ausserhalb des Gebäudes niemanden stört.

• Falls Sie eine Gartenwirtschaft haben: Nehmen Sie besondere Rücksicht auf die Anwohner.

• Schliessen Sie nach Möglichkeit ab 22 Uhr alle Fenster und Türen!

• Falls Sie einen Musikbetrieb haben: Lassen Sie durch eine ausgewiesene Person (in Zusammenarbeit mit der Lärmschutzfachstelle) einen Lärmnachweis erstellen, welcher belegt, dass Anwohner keinen erheblichen Störungen ausgesetzt sind.

• Sorgen Sie dafür, dass diese Verhaltensregeln allen Mitarbeitern bekannt sind und kontrollieren Sie deren Einhaltung.

• Beauftragen Sie nötigenfalls einen privaten Sicherheitsdienst zur Gewährleistung der Ruhe.

• Warten und unterhalten Sie Ihre technischen Einrichtungen ordentlich, damit sie keinen Anlass für Geruchs- oder Lärmreklamationen geben.

• Bei entsprechenden Reklamationen: Versehen Sie Ihre Eingangstüre mit automatischen Türschliessern, die ein Zuschlagen verhindern!


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