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07.07.2001
Schwangere dürfen keine gefährliche Arbeiten ausführen
Neue Mutterschaftsverordnung
Seit dem 1. April 2001 ist die neue Mutterschaftsverordnung in Kraft. Schwangere dürfen nicht an Arbeitsplätzen mit einem Schallpegel von mehr als 85 dBA beschäftigt werden. Als "beschwerlich" und daher verboten werden während der Schwangerschaft (und bis 16 Wochen nach der Niederkunft) Tätigkeiten eingestuft, die mit häufig auftretenden ungünstigen Körperhaltungen verbunden sind (beispielsweise dauerndes Bücken). Ab dem siebten Monat dürfen Schwangere keine Lasten von mehr als 5kg mehr bewegen.
Dossier: Arbeitsrecht
Permanenter Link: https://www.baizer.ch/aktuell?rID=1137
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