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25.09.2001
Cabaret-Betreiber aufgepasst!
Bundesgerichtsentscheid über Förderung der Prostitution
Ein Nightclub-Besitzer in Nottwil wurde vom Obergericht Luzern wegen verschiedener Vergehen, unter anderem der Förderung der Prostitution, zu zweieinhalb Jahren Zuchthaus und CHF 20'000 Busse verurteilt. Das Bundesgericht hiess nun die Nichtigkeitsbeschwerde des Nachtclub-Betreibers teilweise gut und wies die Sache zur neuen Entscheidung an die Vorinstanz zurück. Der Wirt hat dennoch mit einer recht harten Strafe zu rechnen.
Dossier: Nachtleben
Permanenter Link: https://www.baizer.ch/aktuell?rID=1151
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