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22.09.2001
Anspruch auf ein gutes Zeugnis?
Entscheid des Arbeitsgerichts
Ein Mitarbeiter war mit dem Inhalt seines Zeugnisses nicht einverstanden und klagte auf Änderung desselben. Das zuständige Arbeitsgericht entschied aber, dass kein Anspruch auf einen bestimmten Text bestehe. Der Arbeitgeber könne das Zeugnis frei gestalten, solange es wahrheitsgetreu sei und Auskunft über die Anstellungsdauer, die Art der Tätigkeit, die Leistungen und das Verhalten des Mitarbeiters gebe.
Dossier: Arbeitsrecht
Permanenter Link: https://www.baizer.ch/aktuell?rID=1154
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