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06.12.2007
L-Bewilligungen in den Kantonen wackeln
Bedeutung für attraktives Nachtleben wird unterschätzt
Leider gibt es immer mehr Kantone, die von der Möglichkeit, L-Bewilligungen für Tänzerinnen zu erteilen, keinen Gebrauch mehr machen. Es fehlt am Verständnis, dass Cabarets keine Sex-Salons sind, sondern Anbieter erotischer Unterhaltung.
Der Bund erlaubt den Kantonen, Cabaret-Tänzerinnen von ausserhalb des EU- und EFTA-Raums Arbeitsbewilligungen zu erteilen. Damit die Artistinnen ein Einreisevisum erhalten, müssen sie älter als 20 sein und für die ersten vier Monate lückenlose Engagements vorweisen. Die L-Bewilligung (Kurzaufenthalt) ist an die Anstellung und den Arbeitsort gebunden. Sie ist jeweils für die Dauer eines Engagements gültig, in der Regel also für einen Monat. Nach Ablauf von acht Monaten müssen die Artistinnen die Schweiz verlassen. Erst vier Monate später können sie wieder einreisen.
In der Schweiz sind zur Zeit rund 1700 Cabaret-Tänzerinnen mit L-Bewilligung tätig. Pro Jahr werden also rund 20'000 Monatsbewilligungen erteilt. Rund zwei Drittel der Tänzerinnen stammen aus Osteuropa (vorwiegend aus Russland, Rumänien und der Ukraine), etwa ein Sechstel aus Lateinamerika, der Rest aus Afrika und Asien.
Die Kantone Appenzell, St. Gallen, Thurgau, Schaffhausen, Zug, Wallis, Waadt und Jura akzeptieren keine L-Bewilligungen mehr für Tänzerinnen. Glarus kennt Einschränkungen für Artistinnen aus Osteuropa. Im Aargau wurden die Kontingente der Cabarets ursprünglich abgeschafft, doch später teilweise wieder eingeführt. Das Umdenken kam zu spät, denn bereits hatten 24 von 27 Night-Clubs geschlossen oder das Konzept geändert. Dubiose Kontakt-Bars mit "Touristinnen" schossen wie Pilze aus dem Boden. Scheinehen, Schwarzarbeit und Steuerausfälle waren die Folge.
Ersatz aus den "alten" EU-Ländern ist sehr schwierig zu finden. Zürich, Basel, Bern, Luzern, Solothurn, Graubünden, Freiburg, Neuenburg, Genf und das Tessin erteilen deshalb nach wie vor L-Bewilligungen für Cabaret-Tänzerinnen. In diesen Kantonen ist man sich offenbar darüber im Klaren, dass ein attraktives Nachtleben nicht nur die Standortattraktivität erhöht, sondern auch Geld in die leeren Kassen der öffentlichen Hand spült.
Cabarets gehören zu einem attraktiven Nightlife: Geschäftsleute wollen mit ihren Kunden nicht in Massage-Salons gehen und nach einem Business Dinner dennoch gemütlich den Abend ausklingen lassen. In den Cabarets müssen und dürfen sich die Tänzerinnen nicht prostituieren. Die klassischen Nachtlokale verstehen sich nicht als Bordell, sondern als Anbieter erotischer Unterhaltung. Diesen Unterschied zwischen Sex-Salons und Cabarets akzeptieren leider viele Beamte, Politiker und Journalisten nicht. Erst im Untergrund, wo viele Frauen landen, wenn die L-Bewilligungen wegfallen, ist das Risiko von Zwangsprostitution und sogar von Menschenhandel vorhanden.
Der Mindestlohn einer Cabaret-Tänzerin beträgt in fast allen Kantonen 2300 Franken netto. Das tönt nach wenig. Wenn man weiss, dass nicht nur Sozialversicherungsbeiträge, sondern auch die Quellensteuern, die Zimmermiete, die Krankenversicherung und Reisekostenanteile abgezogen sein müssen, dann entpuppt sich dieser Mindestlohn - übrigens der einzige, der merkwürdigerweise netto vorgeschrieben ist - als hoch. Die Tänzerinnen, meist junge Frauen unter 25, verdienen brutto zwischen 4500 und 7000 Franken pro Monat!
Wirtschaftliche Bedeutung der Cabaret-Branche
In der Schweiz gibt es rund 290 konventionelle Cabarets mit 3000 Arbeitsplätzen. Die Betriebe erzielen einen Umsatz von etwa 300 Millionen Schweizer Franken. Sie zahlen Löhne und Gagen in der Höhe von 130 Millionen Franken pro Jahr. Nur schon die AHV-Beiträge belaufen sich auf 13 Millionen Franken pro Jahr. Dabei beziehen die meisten Cabaret-Tänzerinnen gar nie eine Rente!
Auch sonst verdient der Staat kräftig mit: Die 1700 Tänzerinnen mit L-Bewilligung bezahlen pro Jahr Quellensteuern im Betrag von neun Millionen Franken. Darin nicht enthalten sind die Lohnsteuern der übrigen 1300 Mitarbeiter und die Gewinnsteuern der Unternehmen. Ausserdem liefern Cabaretiers pro Jahr rund 18 Millionen Franken Mehrwertsteuer und 4 Millionen Franken Gebühren ab. Von den Cabarets direkt abhängig sind verschiedene Lieferanten, dazu gehören fast hundert Vermittlungsagenturen und Dutzende von Getränkehändlern.
Dossiers: Ausländerrecht | Nachtleben
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