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29.10.2007
Rauchverbot mit Ausnahmen
Fumoirs und Raucherbetriebe sollen möglich bleiben
Der Nationalrat hat ein neues Bundesgesetz zur Eindämmung des blauen Dunsts genehmigt. Restaurants und Bars sollen zwar grundsätzlich rauchfrei sein, doch Ausnahmen für bediente Fumoirs und "Raucherbetriebe" bleiben möglich.
Mit einem besseren Schutz vor dem Passivrauchen soll ein Beitrag an die Volksgesundheit geleistet werden. Mit 95 zu 77 stimmen wurde ein Antrag von Roland Borer (SVP) gutgeheissen, wonach bediente Fumoirs möglich bleiben. Ferner sollen Gastbetriebe die Möglichkeit haben, eine Bewilligung als "Raucherlokal" zu erhalten, wenn keine getrennte Raucherräume geschaffen werden können.
Im Entwurf der vorberatenden Gesundheitskommission, der auf eine parlamentarische Initiative von Felix Gutzwiller (FDP) zurückgeht, war noch von einem faktischen Rauchverbot die Rede. Dieser fundamentalistische Ansatz wird nun zum Glück für das Gastgewerbe etwas aufgeweicht. Zu begrüssen ist auch, dass für Restaurants und Nachtlokale eine Übergangsfrist von zwei Jahren gelten soll. Das Gesetz wird voraussichtlich im März vom Ständerat behandelt. Ohne Referendum dürfte es am 1. Januar 2009 in Kraft treten und ab 2011 vollzogen werden.
Der Entscheid des Nationalrats ist ein klares Signal gegen eine Regelung über das Arbeitsgesetz und für eine landesweit einheitliche Lösung. Das Gesetz macht uns zwar keine Freude, ist aber sicher branchenverträglicher und praktikabler als die Forderungen der Lungenliga, welche mit ihren diversen kantonalen Volksinitiativen ein totales Rauchverbot in bedienten Räumen anstrebt. Diese Initiativen sollen übrigens nicht zurück gezogen werden, was die Initianten als fanatische Tabakgegner entlarvt, die ihre Vorstellungen um jeden Preis durchzwängen wollen.
Dossier: Rauchverbot
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