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10.11.2007
Wirtschaftliche Schäden in Deutschland
Verfassungsklagen gegen Rauchverbot
Angesichts massiver wirtschaftlicher Probleme in Kleinbetrieben und Diskotheken geht der Gaststättenverband Dehoga jetzt mit rechtlichen Mitteln gegen das Rauchverbot vor.
"Unser Verband hat nach sorgfältiger Prüfung entschieden, Verfassungsbeschwerden von Mitgliedsbetrieben gegen das Nichtraucherschutzgesetz zu unterstützen", erklärte Peter Schmid, Präsident des Dehoga Baden-Württemberg. "Wir können nicht tatenlos zusehen, wie der Staat durch ein solches Gesetz wichtige Teile unserer Branche ruiniert."
Eine Umfrage hat grosse wirtschaftliche Schäden durch das Gesetz deutlich gemacht. "Mehr als die Hälfte der von uns befragten 335 Inhaber sehen sich durch das gesetzliche Rauchverbot in ihrer Existenz bedroht", so Peter Schmid. Negativ betroffen seien insbesondere Kneipen, Bars und kleine Gaststätten mit nur einem Gastraum sowie Diskotheken, die gemäss dem baden-württembergischen Nichtraucherschutzgesetz keine Nebenräume für Raucher anbieten dürfen.
Neuer Berufszweig: Privater Gastwirt
Zweifellos wünschen sich zahlreiche Gäste weniger Rauch in den Restaurants. Was jedoch passiert, wenn die Konsumenten mit den Füssen abstimmen können, lässt sich zur Zeit in Ulm (Baden-Württemberg) und Neu-Ulm (Bayern) beobachten. Seit August gilt in Baden-Württemberg das so genannte Landesnichtraucherschutzgesetz, während auf der anderen Donauseite noch bis Ende Jahr weiter gequalmt werden darf. In den Bars und Cafés rund um den Ulmer Marktplatz ist ab 23 Uhr "tote Hose", während die Kneipen in Neu-Ulm ihre Tagesumsätze teilweise verdoppelten. Ein bloggender Barman aus Ulm fragt auf thekenmeister.de: "Wo sind denn nun all die Nichtraucher, die jetzt die Chance hätten, qualmfrei wegzugehen. Welche Gäste sollen geschützt werden, wenn sie sowieso nicht weggehen?"
Eine "Marion" schrieb als Antwort: "Ich als Raucher gehe nicht in eine Bar, in der ich nicht rauchen kann. Geht ja auch anders: In unserer Gruppe haben wir in einem Haus ein Raucherzimmer im Keller ausgebaut. Da gibt's kein Rauchverbot und keine Umsatzsteuer... Ein arbeitslosen Kellner rein, und schon gibt's keine Sozialversicherungsabgaben. Kosten vom Steuerberater, Alarmanlage, Telefon und vieles andere mehr werden umgangen. Die Einkommenssteuer, die ich bisher bezahlt habe, hole ich mir über Hartz 4 wieder und verdiene in meiner privaten Bar nebenbei. So entsteht ein ganz neuer Berufszweig: Privater Gastwirt. Der Staat will es so – so soll er es auch haben!" Ob es dort im Keller wenigstens eine Lüftung gibt?
Dossier: Rauchverbot
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