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26.02.2025
«Tourismuszonen» in Städten vorerst ausgebremst
Standesinitiative zeigt neue Perspektive für Sonntags-Shopping auf
Die im Zusammenhang mit dem Städtetourismus durchgeführten Arbeiten des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) zur Revision einer Verordnung zum Arbeitsgesetz werden auf Beschluss des Departementsvorstehers eingestellt.
Ziel des Revisionsentwurfs war es, den Kantonen zusätzlichen Spielraum für mehr Sonntagsarbeit in den Läden einzuräumen, um die spezifischen Bedürfnisse des Städtetourismus besser zu berücksichtigen.
Der Bundesrat wurde am 26. Februar 2025 über diesen Entscheid informiert. Am Ziel des Entwurfs wird jedoch festgehalten, da die Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben beider Räte (WAK-S und WAK-N) kürzlich bestätigt haben, dass sie eine Revision des Arbeitsgesetzes lancieren wollen.
Mit dem Entwurf für Artikel 25a der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV 2) sollte auf nationaler Ebene eine Rechtsgrundlage für Sonntagsarbeit in Läden von Grossstadtquartieren mit internationalem Tourismus geschaffen werden, da dies den Erwartungen bestimmter Gruppen von Touristinnen und Touristen entsprechen würde.
Der Antrag, den Begriff «Fremdenverkehrsgebiet» auf die Städte auszudehnen, wurde Anfang 2022 von mehreren Tourismusorganisationen und Kantonen mit Unterstützung der Konferenz der kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren (VDK) eingereicht.
Gemeinsamer Verordnungsentwurf und Vernehmlassung
Bundesrat Guy Parmelin, der Vorsteher des WBF, hatte sich bereit erklärt, die Frage zu prüfen. Nach Gesprächen mit den Dachverbänden der Sozialpartner beauftragte er das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO), gemeinsam mit den betroffenen Kreisen einen Entwurf auszuarbeiten. Der in die Vernehmlassung geschickte Verordnungsentwurf war das Ergebnis dieser Arbeiten.
Während der Vernehmlassung, die vom 22. November 2023 bis 8. März 2024 dauerte, gingen 80 Stellungnahmen ein. Die Wirtschaftsorganisationen und Arbeitgeberverbände kritisierten den vorgelegten Entwurf als zu wenig weitgehend, während sich die Gewerkschaften und einige andere Organisationen grundsätzlich gegen eine weitere Lockerung des Verbots der Sonntagsarbeit aussprachen.
Generell erhielt der Entwurf nicht genügend Unterstützung, weder von den Kantonen noch von den politischen Parteien und den anderen Organisationen.
Unterdessen haben die Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben der beiden Räte jedoch einer Standesinitiative des Kantons Zürich Folge gegeben, mit der eine Revision des Arbeitsgesetzes vorgeschlagen wird, um die Anzahl der Sonntage zu erhöhen, an denen in Verkaufsgeschäften die bewilligungsfreie Beschäftigung von Arbeitnehmenden möglich ist.
Diese Bestrebungen zur Teilrevision des Arbeitsgesetzes ermöglichen eine Wiederaufnahme der Gespräche ausgehend von einer neuen Grundlage, die den Bedürfnissen der Tourismuskreise und der Kantone eher gerecht werden dürfte.
Angesichts der negativen Rückmeldungen im Rahmen der Vernehmlassung und dieser neuen Standesinitiative hat der Departementsvorsteher beschlossen, den bisherigen Revisionsentwurf nicht weiterzuverfolgen.
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Bild: Basel Tourismus
Dossiers: Detailhandel | Tourismus
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