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29.11.2012

Deutschland: Streit um Bettensteuer geht weiter

Gericht kippt die Dortmunder Kulturförderabgabe

Nachdem die Bettensteuern von Bingen und Trier durch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gekippt wurden, hat nun das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen die Dortmunder "Kulturförderabgabe" für rechtswidrig erklärt.

Das Dortmunder Modell galt bisher als wegweisend, da es wie von den Richtern in Leipzig angemahnt eine Trennung zwischen Privat- und Geschäftsreisen kennt. Das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen hält es aber für unzulässig, wenn Hoteliers verpflichtet werden, dem Finanzamt zu beweisen, dass es sich nicht um einen Privatreisenden gehandelt hat.

Das Urteil besitzt Strahlkraft für andere Städte, die längst an neuen Satzungen basteln. So wackelt die geplante Abgabe in Wuppertal. Der neuen Satzung in Köln, welche dem Oberverwaltungsgericht Münster vorliegt, droht das Aus. Und in Hamburg denken Hoteliers laut über eine Klage nach.


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