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19.06.2009

Hauchdünnes Ja zum neuen L-GAV für das Gastgewerbe

GastroSuisse ratifiziert neuen Landesgesamtarbeitsvertrag…

Nach Hotelleriesuisse und der Swiss Catering Association hat mit GastroSuisse nun auch der dritte Arbeitgeberverband den neuen Landesgesamtarbeitsvertrag für das Gastgewerbe ratifiziert. Die Delegiertenversammlung von GastroSuisse sprach sich mit 104 zu 98 Stimmen ungewohnt knapp für das neue Vertragswerk aus.

Ab 2010 beträgt die wöchentliche Arbeitszeit grundsätzlich 42 Stunden. Dafür müssen generell fünf Wochen Ferien gewährt werden. Die Variante 41 Stunden mit vier Wochen Ferien fällt weg.

Eine weitere Neuerung betrifft die Abgeltung von Überstunden. Während des laufenden Arbeitsverhältnisses sind diese nur noch mit 100% zu entschädigen (bisher 125%). Die Möglichkeit zu zeitlicher Kompensation "eins zu eins" bleibt bestehen. Sind Ende Monat mehr als 200 Stunden auf dem Überstundenkonto, sind die über 200 Stunden hinaus geleisteten Überstunden per Ende Monat mit 100% zu entschädigen.

Zudem gibt es eine neue Definition für "Saisonbetriebe", die es auch städtischen Restaurants mit grossen Umsatzschwankungen erlaubt, eine wöchentliche Arbeitszeit von 43.5 Stunden zu vereinbaren.

Die Vollzugskostenbeiträge pro Mitarbeiter und pro Betrieb werden von 48 auf 89 Franken erhöht. Die Beiträge der Mitarbeiter dürfen einmal pro Jahr vom Lohn abgezogen werden.

Für die Jahre 2009, 2010 und 2011 bleiben die aktuellen Mindestlöhne bestehen, ebenso die Regelung für die Ausrichtung des dreizehnten Monatslohns. 2012 kommt es dann zu einer starken Erhöhung der Mindestlöhne bei gleichzeitiger Einführung des dreizehnten Monatslohns ab erstem Arbeitstag (rückwirkend nach Bestehen der Probezeit).


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