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11.10.2013

Gastgewerbesatz würde Ungleichbehandlung reduzieren

Deshalb braucht es einen Mehrwertsteuer-Sondersatz

Die Gastronomie wird bei der Mehrwertsteuer gegenüber dem Detailhandel massiv benachteiligt. Die Politik anerkennt das Problem, doch ist eine vollkommene Gleichbehandlung wegen der zu erwartenden Steuerausfälle nicht mehrheitsfähig. Als Kompromisslösung bietet sich ein "Gastgewerbesatz" an, der sowohl die Ungleichbehandlung als auch die steuerliche Belastung der Restaurantgäste reduzieren würde.

Als 1995 die Mehrwertsteuer eingeführt wurde, schuf der Gesetzgeber für lebensnotwendige Güter aus sozialen Gründen einen reduzierten Satz. Restaurantbesuche galten als "Luxus" und unterliegen deshalb seither dem Normalsatz.

Mit den Jahren zeigte sich ein gewaltiger Konstruktionsfehler: Zum einen werden im Einzelhandel auch "Luxusprodukte" reduziert besteuert, zum anderen sind viele Leute darauf angewiesen, sich mittags auswärts zu verpflegen. Der Arbeiter bezahlt für sein Mittagsmenü im Restaurant 8% Mehrwertsteuer, während die Gänseleber oder der Kaviar im Delikatessengeschäft nur mit 2.5% belastet werden.

Unerträglich wurde die diskriminierende Besteuerung des Gastgewerbes, weil der Detailhandel immer mehr verzehrfertige Speisen und Getränke anbietet. Werden direkte Konkurrenten im Ausserhaus-Markt unterschiedlich besteuert, so wird der Wettbewerb massiv verzerrt!

Geburtsfehler der Mehrwertsteuer beheben

Supermärkte verfügen über eine heisse Theke sowie über ganze Kühlschrank-Batterien mit Sandwiches, fertigen Salaten und Birchermüesli. Auch Tankstellen verkaufen heute nicht mehr nur Benzin, Kioske nicht nur Zeitungen und Tabakwaren, Bäcker nicht mehr nur Brot.

Ein 20 Franken teures Mittagessen im Restaurant beinhaltet CHF 1.48 Mehrwertsteuern, während eine gleich teure Konsumation im Detailhandel nur mit 46 Rappen belastet wird. Bei fünf Arbeitstagen bezahlt der Restaurantgast pro Woche CHF 5.10 mehr Mehrwertsteuer als Konsumenten, die sich fliegend verpflegen.

Um die ungleiche Steuerbelastung zu beenden, hat GastroSuisse 2011 die Initiative "Schluss mit der MwSt-Diskriminierung des Gastgewerbes" eingereicht. Die meisten Politiker halten das Anliegen für legitim, doch sind sie nicht gewillt, daraus die richtigen Schlüsse zu ziehen. Die Wirtschaftskommission des Nationalrats brachte einen (gutgemeinten) indirekten Gegenvorschlag ins Spiel, der aber in der Praxis kaum umsetzbar ist und für die Bevölkerung zu einer zusätzlichen Steuerbelastung führen würde.

Die beste Lösung wäre ein Einheitssatz für alle. Da dieser aber politisch so geringe Chancen hat wie eine reduzierte Besteuerung von gastgewerblichen Leistungen, braucht es einen Sondersatz für das Gastgewerbe! Ein solcher "Gastgewerbesatz" würde anstelle des heutigen Beherbergungssatzes neu für die ganze Gastronomie und Hotellerie gelten (alkoholische Getränke ausgenommen).

Der Sondersatz könnte bei 5.5% liegen, wobei der reduzierte und der Normalsatz unverändert bei 2.5% respektive 8% blieben. Die Steuerausfälle würden sich höchstens im Rahmen der "natürlichen" Schwankungen des Netto-Mehrwertsteuer-Aufkommens bewegen.

Tourismusstandort Schweiz wird wettbewerbsfähiger

Der Gastgewerbesatz käme auch fast allen Hotels zu Gute, erwirtschaften doch die meisten Betriebe 40 bis 50 Prozent ihres Umsatzes mit Restaurationsleistungen. Zwar würden die Beherbergungserträge 1.7 Prozentpunkte stärker besteuert, doch der Gastronomieteil würde um 2.5 Prozentpunkte entlastet.

Das Gastgewerbe hat Personalkosten von fast 50%, wenig Automatisierungsmöglichkeiten und als standortgebundene Branche keine Möglichkeiten, die Produktion ins Ausland zu verlagern. Eine steuerliche Entlastung ist nur schon beschäftigungspolitisch dringend erforderlich.

Sie ist auch gerechtfertigt, weil der Exportcharakter von Restaurationsleistungen unterschätzt wird. Ausländische Übernachtungstouristen geben 24% ihres Budgets in der Gastronomie aus. Zusammen mit Tagestouristen und Grenzgängern generieren ausländische Gäste einen Gastronomieumsatz von mehreren Milliarden Franken.

Ein Gastgewerbesatz wird langfristig Arbeitsplätze schützen und die Gastronomie, die Hotellerie und den Schweizer Tourismus wettbewerbsfähiger machen, ohne dabei andere Branchen schlechter zu stellen. Mit Ausnahme von Garni-Hotels werden alle gastgewerblichen Betriebe profitieren – und selbst diese hätten den Vorteil, dass der bisher zeitlich befristete Beherbergungs-Sondersatz definitiv in der Verfassung verankert würde.

Die steuerliche Entlastung ergäbe Spielraum für angestaute Investitionen, für das Halten des international hohen Lohnniveaus und für Preissenkungen. Durch die freigesetzten Mittel wird die ganze Wirtschaft profitieren – letztlich auch der Bund!


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