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16.11.2013

Konzerne schöpfen unsere Kaufkraft ab

Wie die Preise in der Schweiz künstlich hochgehalten werden

Viele Produkte kosten in der Schweiz sehr viel mehr als im benachbarten Ausland. Oft kann ein Teil des Mehrpreises nicht mit den höheren Kosten hierzulande erklärt werden. Internationale Konzerne schöpfen die Kaufkraft gezielt ab und halten die Preise künstlich hoch.

Preisdifferenzierungen sind an sich weltweit etwas Normales. Problematisch werden sie, wenn die Nachfrager nicht frei wählen können, wo sie einkaufen. Die Gesetze sind extrem auf Markenartikelhersteller ausgerichtet. Dabei geht vergessen, dass Märkte zwei Seiten haben. Fairness ist gegeben, wenn beide Seite die gleichen Möglichkeiten haben: Erlaubt man den Anbietern, ihre Preise zu differenzieren, so braucht die Nachfrageseite die Freiheit, dort einzukaufen, wo es wirtschaftlich Sinn ergibt.

Beispiel 1: Markenkleider
Schweizer Textil-Einzelhändler sind gezwungen, die von ihren Kunden nachgefragten Markenkleider bei den hiesigen Niederlassungen der Modekonzerne überteuert zu beziehen. Es wird ihnen erschwert oder gar verunmöglicht, sich im Ausland zu den dort üblichen Bedingungen einzudecken. Eine einzelne Modemarke ist nicht im kartellgesetzlichen Sinne marktbeherrschend. Weil aber alle führenden Modelabel möglichst viel aus dem Schweizer Markt pressen wollen, treiben sie stillschweigend ein abgestimmtes Spiel. Derweil decken sich die Schweizer Endkunden zunehmend im Ausland ein.

Beispiel 2: Druckereien
Immer mehr Schweizer lassen ihre Drucksachen im Ausland herstellen. Das Nachsehen haben die heimischen Druckereien. Versuchen sich diese im Ausland mit günstigem Papier oder mit Druckmaschinen einzudecken, werden sie auf die Schweizer Niederlassungen der Hersteller verwiesen, die absurd hohe Preise verlangen. Wie soll es ihnen gelingen, konkurrenzfähig zu sein?

Beispiel 3: Fahrzeugbau
Ein Fahrzeugbauer in der Schweiz kann zahlreiche Teile, auf die er wegen Kundenwünschen angewiesen ist, nicht dort einkaufen, wo er will. Weil er für Bremsen, Anhängerkupplungen, Achsen oder Blachen viel mehr bezahlt als seine Konkurrenten im Ausland, ist er schlicht nicht mehr wettbewerbsfähig. Die Kunden des Fahrzeugbauers decken sich im Ausland ein.

Beispiel 4: Coca-Cola
Möchten Getränkegrosshändler sich im Ausland mit Coca-Cola und anderen Markengetränken eindecken, um sie hernach in der Schweiz zu vertreiben, werden sie von den ausländischen Abfüllern nicht beliefert. Eine Offerte erhalten sie höchstens, wenn sie massiv Druck machen. Missbräuchliche Rabattsysteme, die einzig dazu dienen, Nachfrager aus der Schweiz zu diskriminieren, zwingen Importeure faktisch, auf dem engen Graumarkt oder über Zwischenhändler einzukaufen, deren Marge sie ebenfalls finanzieren müssen. Die Kunden der Getränkehändler, zum Beispiel Wirte, kaufen Coca-Cola überteuert ein, während die Konsumenten öfters über die Grenze fahren resp. weniger Touristen in die Schweiz kommen.

Beispiel 5: Spielzeug
Spielzeuggeschäfte und Detailhändler in der Schweiz beziehen Markenspielzeug für höhere Preise, als diese im benachbarten Ausland über den Ladentisch gehen. Wegen der Kundennachfrage sind sie aber auf die Produkte angewiesen. Da sie zu teuer sind, wandern die Kunden ins Ausland ab, von wo sie innerhalb grosszügigen Freigrenze direkt importieren können, was dem Händler verunmöglicht wird. Letzteren bleibt nur die Wahl, die Produkte in der Schweiz zu beziehen – von einem Vertriebssystem, das entweder ineffizient ist oder gezielt Kaufkraft abschöpft.

Beispiel 6: Körperpflegeprodukte
Frappante Preisunterschiede gibt es auch bei Körperpflegeprodukten. Der "Diamond Gloss Styling Spray" von Nivea kostet für Endkunden in Deutschland umgerechnet CHF 2.84, während Schweizer Detailhändler im Einkauf CHF 3.30 bezahlen! Das Produkt wird dann hierzulande für gut fünf Franken verkauft. Für eine 300ml-Dose "Elnett Haarspray" von L'Oréal bezahlen Kunden in Deutschland CHF 3.05. Demgegenüber liegt der Einstandspreis für Händler in der Schweiz bei CHF 5.42.

Beispiel 7: Labormaterial
Schweizer Universitäten und Spitäler müssen Labormaterialien bei den hiesigen Niederlassungen der Hersteller zu Preisen einkaufen, die einen "Schweiz-Zuschlag" enthalten. Weil beispielsweise wegen der Konstanz von Forschungsergebnissen Mikroskope eines Herstellers nicht durch diejenigen eines anderen ersetzt werden können, sind die Laboratorien auf eine Belieferung angewiesen. Die höheren Kosten tragen die Steuerzahler.

Beispiel 8: Software
Beinahe schon legendär sind Preise von Software-Updates. Nachfrager aus der Schweiz erhalten automatisch einen anderen Preis. Besonders tragisch ist das dann, wenn sie wegen eines früheren Systementscheids auf Updates angewiesen sind und deshalb nicht ausweichen können. Schweizern bleibt meist nichts anderes übrig, als zähneknirschend die hohen Preise zu bezahlen. Betroffen sind sowohl Endverbraucher als auch Firmen und die öffentliche Hand.

Die Aufzählung von ungerechtfertigten und schädlichen Preisdifferenzierungen ist bei weitem nicht vollständig und könnte problemlos verlängert werden: Der Handwerker kauft seine Bohrmaschine zu teuer ein, der Kioskbetreiber seine ausländischen Zeitschriften, der Konsument seine Nespresso-Kapseln.

"Schweiz-Zuschläge" sind allgegenwärtig. Sie zementieren die Hochpreisinsel.


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