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29.11.2017

EU stellt digitalen Binnenmarkt sicher

Ungerechtfertigtes Geoblocking ab Weihnachten 2018 verboten

Unterhändler des Europäischen Parlaments, der Mitgliedstaaten und der EU-Kommission haben sich darauf geeinigt, dass ungerechtfertigtes Geoblocking im Online-Handel verboten wird. Ab Weihnachten 2018 können Verbraucher damit beliebige Waren wie Möbel und Spielzeug oder Dienstleistungen wie Hotelübernachtungen innerhalb der ganzen EU ebenso online einkaufen wie zu Hause.

Die Verbraucher werden nicht mehr länger auf Websites mit nationalen Angeboten umgelenkt oder mit Hindernissen konfrontiert werden, wie beispielweise der Aufforderung, mit einer in einem anderen Land ausgestellten Debit- oder Kreditkarte zu zahlen. Für die Unternehmen bedeuten die neuen Vorschriften mehr Rechtssicherheit, um grenzüberschreitend tätig zu sein.

Andrus Ansip, Vizepräsident der EU-Kommission und zuständig für den digitalen Binnenmarkt, erklärte: «Wir setzen der ungerechtfertigten Diskriminierung beim Online-Shopping ein Ende. Das sind ausgezeichnete Nachrichten für die Verbraucher. Mit den neuen Regeln können die Europäer wählen, von welcher Website sie etwas kaufen möchten, ohne blockiert oder umgeleitet zu werden.»

Die für Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU zuständige Kommissarin Elżbieta Bieńkowska fügte hinzu: «Wir bringen den EU-Binnenmarkt in die digitale Welt, indem wir den Verbrauchern die gleiche Möglichkeit bieten, auf die breiteste Palette von Angeboten zuzugreifen, unabhängig davon, ob sie einen Laden in einem anderen Land betreten oder online einkaufen.»

Als nächste Etappe bezeichnete Bieńkowska die «Senkung der Preise für grenzüberschreitende Paketzustellung». Diese Preise hielten viele Menschen immer noch davon ab, EU-weit Produkte zu kaufen und zu verkaufen.“

Die neuen Vorschriften definieren drei spezifische Situationen, in denen von vornherein keine Rechtfertigung und keine objektiven Kriterien bestehen, um Kunden aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten unterschiedlich zu behandeln:

1. Verkauf von Waren ohne physische Lieferung
Beispiel: Ein belgischer Kunde möchte einen Kühlschrank kaufen und findet das beste Angebot auf einer deutschen Website. Der Kunde ist berechtigt, die Ware zu bestellen und beim Händler abzuholen oder die Lieferung selbst zu organisieren.

2. Verkauf von elektronisch erbrachten Dienstleistungen
Beispiel: Eine bulgarische Kundin möchte Hosting-Services für ihre Website von einem spanischen Unternehmen kaufen. Sie wird nun Zugang zu diesem Service haben, sich registrieren und diesen Service kaufen können, ohne zusätzliche Gebühren im Vergleich zu einem spanischen Verbraucher entrichten zu müssen.

3. Verkauf von Dienstleistungen, die an einem bestimmten physischen Ort erbracht werden
Beispiel: Eine italienische Familie kann eine Reise direkt zu einem Vergnügungspark in Frankreich kaufen, ohne auf eine italienische Website weitergeleitet zu werden.

Die Verordnung erlegt keine Verkaufsverpflichtung auf und harmonisiert die Preise nicht. Sie befasst sich jedoch mit der Diskriminierung beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen in Fällen, in denen sie nicht objektiv gerechtfertigt werden kann (z.B. durch Mehrwertsteuer-Verpflichtungen oder andere rechtliche Anforderungen). Die neuen Vorschriften treten unmittelbar nach Ablauf von neun Monaten nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft, um insbesondere Kleinhändlern die Anpassung zu ermöglichen.

In der Schweiz hat die Baselbieter CVP-Nationalrätin Elisabeth Schneider-Schneiter bereits vor einem guten Jahr in einer Motion gefordert, gegen Geoblocking vorzugehen. Der Bundesrat wollte die Massnahmen der EU abwarten. Schneider-Schneiter will nun beim Bundesrat nachhaken. Dem Konsumentenmagazin «Espresso» sagte sie: «Durch den Entscheid der EU wird sich die Situation für die Schweizer Konsumenten verschlechtern.»

Auch Preisüberwacher Stefan Meierhans befürchtet, dass durch die Massnahmen der EU die Preise in der Schweiz steigen könnten: «Es könnte sein, dass die Firmen ihre verlorenen Margen im Schweizer Markt zu kompensieren versuchen.» Er hält Massnahmen des Bundes gegen Geoblocking für dringend.


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