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21.12.2017

Keine neuen Mindestlöhne per 1. Januar 2018

Entscheid des Schiedsgerichts erfolgt wohl erst im Frühling

Per 1. Januar 2018 treten für das Gastgewerbe definitiv keine neuen Mindestlöhne in Kraft. Aufgrund des laufenden Schiedsgerichtsverfahrens gelten bis auf Weiteres die bestehenden Mindestlöhne.

Die Verhandlungen über die L-GAV-Mindestlöhne verliefen bis Mitte 2017 ergebnislos. Auch die letzten Forderungen der Gewerkschaften waren noch immer viel zu hoch und konnten von den Arbeitgeberverbänden (GastroSuisse, Hotelleriesuisse und Swiss Catering Association) nicht akzeptiert werden. Die Gewerkschaften haben sodann am 14. Juli 2017 ein Schiedsgerichtsverfahren eingeleitet.

Das Schiedsgericht setzt sich aus einem Vorsitzenden sowie einem Arbeitgeber- und einem Arbeitnehmervertreter zusammen. Der Entscheid des Schiedsgerichts wird erst im neuen Jahr erfolgen. Solange vom Schiedsgericht keine neuen Mindestlöhne beschlossen und in Kraft gesetzt wurden, gelten weiterhin die bestehenden Mindestlöhne.

Quelle: Rechtsdienst GastroSuisse


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