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10.10.2018

Ist die Förderung von Streetfood eine Staatsaufgabe?

LDP-Grossrat Schiesser über die Food-Truck-Aktivitäten des Kantons

Die Behörden helfen Food-Trucks, geeignete Stellplätze zu finden. Der Kanton wird damit zum Akteur in einem hart umkämpften Markt. Er gibt seine neutrale Rolle auf und verzerrt den Wettbewerb.

In Basel gibt es nicht nur unzählige Restaurants und Imbissbetriebe, sondern auch sehr viele Lebensmittel-Einzelhändler, die verzehrfertige Speisen und Getränke anbieten. Hinzu kommen viele Möglichkeiten, sich Essen und Trinken nach Hause oder ins Büro liefern zu lassen. Mit anderen Worten: Von einer Unterversorgung der Bevölkerung und der Arbeitnehmenden kann keine Rede sein.

Nichtsdestotrotz sucht die Allmendverwaltung des Tiefbauamts über eine Ausschreibung im Kantonsblatt eine Person oder eine Organisation, die ab Frühjahr 2019 sechs Food-Truck-Standorte in Basel betreibt. Damit soll gemäss einer Mitteilung «ein abwechslungsreiches Essensangebot» ermöglicht werden.

Künftig sollen am Allschwilerplatz, bei der Ciba, an der Hebelschanze, im Erlenmattquartier, beim Novartis-Campus und auf dem Voltaplatz abwechselnd verschiedene Food-Trucks stehen. Für die genannten Standorte holt das Tiefbauamt eine Bewilligung ein, die anschliessend an die künftigen Organisatoren weitergegeben werden soll. Im Frühjahr 2019 sollen dann die Food-Trucks ihren Betrieb aufnehmen.

Was ist die Rechtsgrundlage dieses Verhaltens? Zwar hat der Grosse Rat Anzüge von Salomé Hofer und Thomas Gander (beide SP) überwiesen, die die Regierung zu berichten bitten, wie man die Bewilligungsverfahren für Food-Trucks vereinfachen könnte. Der Anzug ist ein unverbindliches Instrument, doch hier kann es der Regierung nicht schnell genug gehen. Der schlichte Prüfauftrag mündet gleich in Taten. Das Umgekehrte kennen wir auch: Passt der Regierung etwas nicht, so sterben Anzüge den langsamen Tod in der Schublade.

Staatliches Handeln muss sich gemäss Bundesverfassung am öffentlichen Interesse orientieren und verhältnismässig sein. Liegen nur die Food-Trucks im öffentlichen Interesse? Genauso gut könnte man sagen, die Öffentlichkeit habe ein Interesse an Restaurants, Bars und Cafés, die ganztags, täglich und das ganze Jahr über geöffnet haben. Wo bleibt die Unterstützung für diese Gewerbetreibenden? Sie wären schon zufrieden, wenn man ihnen nicht die ganze Zeit Knüppel zwischen die Beine werfen würde.

Der Staat soll für Rahmenbedingungen sorgen, die es freien Unternehmerinnen und Unternehmern ermöglicht, sich zu entfalten. Er darf nicht einzelne von ihnen gezielt fördern, weil das stets auf eine Benachteiligung der Gewerbegenossen hinausläuft. Der Kanton hat keine Legitimation, zum aktiven Player zu werden. Er hat sich auf die Rolle des neutralen Schiedsrichters zu beschränken.

Doch Basel tickt anders. Ist nun als nächstes damit zu rechnen, dass Verpflegungsanbieter in angeblich unterversorgten Quartieren Gebührenerlasse, Subventionen oder Vermarktungsbeiträge erhalten? Oder dass der Kanton Hallen zur Verfügung stellt, in denen Kleinhändler ihre Waren feilbieten?

Stephan Schiesser
Grossrat LDP


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