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05.02.2021

Nidwalden erlaubt Sitzgelegenheiten im Aussenbereich

Lockerungen im Take-Away-Bereich von Skigebieten

In Skigebieten im Kanton Nidwalden sind ab dem 6. Februar Sitzgelegenheiten im Aussenbereich erlaubt. Das Alkoholverbot wird aufgehoben. Die Schutzmaske darf erst am Platz abgezogen werden.

Die Skigebiete dürfen im Kanton Nidwalden seit dem 30. Dezember 2020 offen haben, sofern eine kantonale Bewilligung vorliegt, die an ein funktionierendes Covid-19-Schutzkonzept und weitere Auflagen geknüpft ist. So sind unter anderem je nach Grösse des Skigebietes zusammen mit den Betreibern tägliche Kapazitätsbegrenzungen festgelegt worden.

«Die epidemiologische Lage hat sich zuletzt stabilisiert. Die Fallzahlen und der Reproduktionswert sinken tendenziell. Auch hat sich gezeigt, dass der Betrieb in den Skigebieten nicht zu einer erhöhten Belastung für das Kantonsspital Nidwalden führt», erklärt Gesundheits- und Sozialdirektorin Michèle Blöchliger. Zudem werden die Schutzkonzepte in den Skigebieten grösstenteils gut umgesetzt.

Wie andernorts können auch Gastronomiebetriebe in Skigebieten ein Take-Away-Angebot aufrechterhalten. Bisher dürfen den Gästen keine unmittelbaren Sitzgelegenheiten zur Verfügung gestellt werden. Ebenso ist der Ausschank von Alkohol verboten.

Per Samstag, 6. Februar 2021, werden die Bedingungen für den Take-Away-Betrieb in Skigebieten gelockert. So sind Sitzgelegenheiten an Tischen auf den Terrassen im Aussenbereich gestattet, wobei maximal 4 Personen an einem Tisch sitzen dürfen und die Tische zudem einen Abstand von mindestens 2 Metern aufweisen müssen. An langen Tischen dürfen mehrere Gruppen zu maximal 4 Personen sitzen, sofern zwischen den Gruppen der Abstand von 2 Metern eingehalten werden kann.

Die Maske darf erst abgezogen werden, nachdem am Tisch Platz genommen wurde. Die Gäste sind gebeten, den Sitzplatz nach der Konsumation zügig wieder zu verlassen.

Die Verantwortlichen des Take-Aways haben so viele Personen wie notwendig abzustellen, um die Einhaltung der Vorgaben zu kontrollieren und durchzusetzen. «Zu den Essenszeiten sind Ansammlungen kaum zu vermeiden. Wir erhoffen uns, dass mit Sitzgelegenheiten draussen die Abstände zwischen Personengruppen besser eingehalten werden. Zusätzlich gehen wir davon aus, dass dadurch rund um den Takeaway-Bereich weniger Abfall liegen bleibt», hält Michèle Blöchliger fest.

Auch der Ausschank von Alkohol ist ab dem 6. Februar 2021 wieder erlaubt. Innenbereiche von Gastronomiebetrieben dürfen zum Aufwärmen oder zur Benutzung von Toiletten weiterhin geöffnet sein, nicht aber zur Konsumation von Speisen und Getränken. Es gilt eine Maskenpflicht.

Bisherige Betriebsbewilligungen behalten auch mit den geänderten Rahmenbedingungen im Take-Away-Bereich ihre Gültigkeit. Die Bewilligungen sind weiterhin unbefristet. Gesundheits- und Sozialdirektorin Blöchliger: «Sollte sich die epidemiologische Lage wieder verschlechtern oder der Kanton Verstösse gegen das Schutzkonzept und die geltenden Auflagen in den Skigebieten feststellen, kann eine Bewilligung jederzeit widerrufen werden.»

Bild: klewenalp.ch


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