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29.09.2026
Tourismus begrüsst Verlängerung des MwSt-Sondersatzes
Planungssicherheit für Beherbergungsbetriebe
Der Ständerat hat der Fortführung des Mehrwertsteuer-Sondersatzes für Beherbergungsleistungen um weitere vier Jahre zugestimmt und folgt damit dem Nationalrat. Der Tourismussektor begrüsst, dass der Sondersatz über 2027 hinaus weitergeführt wird. Vier Jahre verhindern eine unmittelbare Steuererhöhung ab 2028 und schaffen stabile Bedingungen bis Ende 2031.
Der reduzierte Satz von 3.8 Prozent wirkt weit über die Beherbergungsbetriebe hinaus und stärkt ganze Tourismusregionen. «Von der heutigen Verlängerung des Mehrwertsteuer-Sondersatzes bis 2031 profitiert die gesamte touristische Wertschöpfungskette – von der Bergbahn und der Gastronomie über zahlreiche weitere touristische Leistungsträger bis zum lokalen Gewerbe», sagt Philipp Niederberger, Direktor des Schweizer Tourismus-Verbands.
Investitionen brauchen verlässliche Rahmenbedingungen
«Angesichts der angespannten Lage der Bundesfinanzen begrüssen wir die Weiterführung des Sondersatzes. Diese Verlängerung ist ein Erfolg für die Branche», erklärt Christian Hürlimann, Direktor von HotellerieSuisse.
Für Beherbergungsbetriebe bleibt ein Zeitraum von vier Jahren allerdings ein vergleichsweise kurzer Planungshorizont. Investitionen in Gebäude und Infrastruktur, Modernisierungen oder die Weiterentwicklung eines Betriebs werden ebenso wie die damit verbundenen Finanzierungen langfristig geplant.
Mit dem Entscheid konnte jedoch eine unmittelbare Erhöhung der Mehrwertsteuer abgewendet werden. «Jede Änderung bei der Mehrwertsteuer ist für die Branche mit erheblichem Aufwand und zusätzlichen Belastungen verbunden. Umso wichtiger ist die nun beschlossene Verlängerung», erläutert Kareen Vaisbrot, Direktorin von GastroSuisse.
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Dossiers: Hotellerie | Mehrwertsteuer
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