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09.02.2010

Mit Schwarzgeld Löhne schwarz gezahlt

Diskothekeninhaber zu bedingter Freiheitsstrafe verurteilt

Zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und einer Geldstrafe von 14'400 Euro wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt sowie Steuerhinterziehung verurteilte das Amtsgericht München zwei Inhaber einer Diskothek aus dem Landkreis Miesbach. Ein weiterer Geschäftsführer bekam ein Jahr und sechs Monate sowie eine Geldstrafe von 12'000 Euro.

Steuerfahnder hatten den Gastronomen nachgewiesen, zwischen 2002 und 2007 Ein- und Verkäufe schwarz getätigt zu haben. Mit einem Teil des Schwarzgeldes bezahlten sie dann ihr Personal – auch schwarz. Grund genug für die Steuerfahnder, den Rosenheimer Zoll einzuschalten.

Die Ermittler der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Rosenheim fanden bei ihren umfangreichen Ermittlungen heraus, dass das Personal über einen Zeitraum von fast sieben Jahren entweder gar nicht oder lediglich als geringfügig beschäftigt angemeldet war. Tatsächlich aber arbeiteten während der Öffnungszeiten durchschnittlich zwei festangestellte Arbeitskräfte und acht Aushilfen. Den Lohn bekamen sie täglich in bar ausbezahlt. Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge wurden nicht abgeführt.

Insgesamt schädigten die Chefs so die Sozialkassen um mehr als 150'000 Euro. Weil die Angeklagten geständig waren und bis zur Gerichtsverhandlung bereits die hinterzogenen Steuern in Höhe von fast 120'000 Euro nachgezahlt hatten, wurde die Vollstreckung der Strafe auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Jetzt warten die Sozialkassen noch auf ihr Geld. Die entsprechenden Nachforderungsbescheide sind unterwegs.


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