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02.05.2010

Glarner wollen kein strenges Rauchverbot

Landsgemeinde entscheidet sich für moderate Bundeslösung

Die Glarner Landsgemeinde lehnte ein radikales Rauchverbot in Restaurants deutlich ab.

In Glarus gilt nun lediglich das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen, das Ausnahmen für kleine Raucherbetriebe und bediente Fumoirs zulässt. Auf eine strengere Regelung des Nichtraucherschutzes auf kantonaler Ebene wird verzichtet.

Aktueller Stand der Rauchverbote in der Schweiz:

11 Kantone erlauben Raucherbetriebe bis 80m2 und bediente Fumoirs:
Jura, Aargau, Luzern, Obwalden, Nidwalden, Schwyz, Zug, Glarus, Schaffhausen, Thurgau, Appenzell-Innerrhoden.

7 Kantone erlauben bediente Raucherräume, aber keine Raucherbetriebe:
Bern, Zürich, Solothurn, Appenzell-Ausserrhoden, Uri, Graubünden, Tessin.

8 Kantone erlauben nur unbediente Fumoirs:
Genf, Waadt, Wallis, Freiburg, Neuenburg, Basel-Stadt, Basel-Land, St.Gallen.


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