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28.06.2011

Kanton Zürich regelt Alkoholtestkäufe

Verdeckte Ermittlungen erhalten gesetzliche Grundlage

Alkohol- und Tabaktestkäufe durch Jugendliche in Läden und Restaurants im Kanton Zürich werden gesetzlich geregelt. Der Kantonsrat hat einer entsprechenden Parlamentarischen Initiative von SP, CVP und EDU in zweiter Lesung mit 82 zu 64 Stimmen zugestimmt.

sda. Geregelt werden die Testkäufe mit einer Ergänzung im Gesundheitsgesetz. Gemäss dem Gesetzestext können Kanton und Gemeinden Personen, die das erforderliche Mindestalter noch nicht erreicht haben, mit dem Abschluss von Scheingeschäften betrauen. Die Gesetzesänderung untersteht dem fakultativen Referendum.

Seit Jahren führen Jugendliche im Kanton Zürich im Auftrag der Gemeinden Alkoholtestkäufe durch – ohne gesetzliche Grundlage. Dabei gehen die Minderjährigen in Restaurants oder Tankstellenshops und bestellen alkoholische Getränke, die ihnen noch nicht verkauft werden dürften. So wird getestet, ob sich die Betriebe an den gesetzlichen Jugendschutz halten.

Testkäufe durch Jugendliche seien eine Erfolgsgeschichte und ein sinnvoller Beitrag an den Jugendschutz, meinten SP, CVP, EVP, EDU und FDP. Dank ihnen sei die illegale Abgabe von alkoholischen Getränken an Unter-15-Jährige in den vergangenen zehn Jahren auf rund dreissig Prozent gesunken. Die Testkäufe zu untersagen, wäre eine "Schnapsidee", sagte der Sprecher der BDP.

Die Befürworter wiesen daraufhin, dass im vergangenen Jahr in 23 Kantonen Testkäufe mit Jugendlichen durchgeführt wurden. Es sei nun an der Zeit, dass der Kanton Zürich mit der gesetzlichen Verankerung der Alkohol- und Tabaktestkäufe ein Zeichen setze.

Gegen die Testkäufe votierten SVP, ein Teil der Grünen und die Alternative Liste (AL). Es gehe nicht an, dass der Staat Jugendliche vorschiebe und das Gastgewerbe zu einem Delikt anstifte. Der übermässige Alkoholkonsum von Jugendlichen habe nichts mit dem Gastgewerbe zu tun. Das Rauschtrinken finde im Freien statt.

Für Markus Bischoff (AL, Zürich) sind Testkäufe verdeckte Ermittlungen, wie sie nur bei schweren Delikten angewendet werden. Jugendliche damit zu betrauen, sei "grundfalsch". Schon im christlichen Gebet heisse es, "und führe uns nicht in Versuchung". Daran müsse sich auch der Staat halten.


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