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10.01.2014

Preishoheit von den Buchungsplattformen zurückholen

Nach dem Entscheid des deutschen Bundeskartellamtes

Die Weko ist beschäftigt, die Hoteliers ¬bewegen sich in Grauzonen und die Buchungsplattformen halten sich zurück – was passiert, wenn auch bei uns die Ratenparität fällt?

Das Deutsche Bundeskartellamt hat als erste Behörde weltweit eine Entscheidung gegen die Best-Preis-Forderungen eines Buchungsportals gefällt. Kurz vor Heiligabend hat das Kartellamt die Forderung der Buchungsplattform HRS nach den immer besten Preisen, Verfügbarkeiten und Konditionen ihrer Hotelpartner als klar wettbewerbswidrig erklärt.

HRS muss nun bis zum 1. März 2014 die umstrittene Ratenparität aus seinen Verträgen herausgenommen haben. Mit diesem Entscheid ist ein erster wichtiger Schritt in Richtung Aufhebung der Ratenparität weltweit gemacht.

Dabei war die Strategie der gleichen Preispolitik gar nicht schlecht, denn sie sollte ursprünglich verhindern, dass Mittler jeglicher Art zu besseren Preisen verkaufen, als dies das Hotel selbst tut. Das ging gut, bis eines Tages die Buchungsgiganten mit vertraglichen Regelungen von den Hoteliers den besten Preis einforderten und damit die Parität untergruben.

Die Folgen: international eingereichte Beschwerden bei den Wettbewerbskommissionen Hoteliers, die sich durch die hängenden Verfahren ermutigt fühlen, gegen diese Politik vorzugehen, und Buchungsplattformen, die sich dezent zurückhalten.

Licht am Ende des Tunnels ist nach dem Entscheid in Deutschland nun auch in der Schweiz in Sicht. Denn für die im Dezember 2012 bei der Schweizer Wettbewerbskommission (Weko) eingereichte Beschwerde gegen die Online-Buchungsplattformen Booking.com, Expedia und HRS wird mit einem Entscheid im Verlaufe des Jahres 2014 gerechnet, wie Rafael Corazza von der Weko mitteilt.

Dass 2014 die Ratenparität auch in der Schweiz fällt, betont schon seit längerem Wilhelm K. Weber von der SHS Swiss Hospitality Solutions AG. Für ihn gibt es dafür drei Tendenzen: "Durch den steigenden Druck der internationalen Untersuchungen der Weko über die Legitimität der Ratenparität wird der Begriff als solcher bereits heute in den Verträgen vermieden." Zusätzlich sei ersichtlich, dass in Skandinavien, wo die vier grössten Kettenhotels des Landes die Verträge unter anderem mit ¬Expedia gekündigt hätten, die Ratenparität nicht mehr Bestandteil der Zusammenarbeit sei.

"Auch bei Schweizer Einzelhotels wird der Bruch der Ratenparität zurzeit nicht mehr wie früher geahndet – das gilt insbesondere für kleinere Destinationen", sagt Weber. Dass immer mehr Hoteliers gegen die Best-Preis-Ansprüche der Buchungsplattformen verstossen, ist ein offenes Geheimnis, denn die laufenden Verfahren machen die Hoteliers selbstsicher. Nach dem Motto: "Wo kein Kläger, da kein Richter."

Nicht so sicher wie Wilhelm K. Weber ist indes Geschäftsführer Michael ¬Maeder von STC Switzerland Travel Centre AG. "Dass die Ratenparität bei den Buchungsportalen über kurz oder lang fällt, ist anzunehmen, ob das aber 2014 passiert, können wir nicht einschätzen." Denn nicht nur bei der Weko in Bern seien schon länger Bestrebungen im Gange, sondern auch bei der jeweiligen Behörde in anderen Ländern.

"Sobald ein Entscheid in diesen Märkten fällt, wird das sicher Auswirkungen auf alle Märkte haben." Mit dieser Aussage bringt es Maeder auf den Punkt. Denn nachdem das Deutsche Bundeskartellamt eine erste Entscheidung gefällt hat, werden in Kürze auch andere Untersuchungsbehörden weltweit nachziehen und wohl in ähnlichem Sinne entscheiden.

Die Vorteile für den Hotelier, falls die Ratenparität wirklich fällt, überwiegen die Nachteile bei weitem. "Durch die Öffnung der Ratenparität erhält der Hotelier wieder die Hoheit über seine Preispolitik", meint Daniel Jung, Berufsbildung und Dienstleistungen GastroSuisse. Das sei jedoch nur so lange positiv, als der Hotelier diese Freiheit, die ihm zurückgegeben wird, auch geschickt für sich zu nutzen weiss.

Denn viele Hoteliers kontrollieren gemäss Wilhelm K. Weber nicht einmal, ob derselbe Preis in allen Kanälen geschaltet wird. Geschweige denn, würden sie über das nötige Know-how verfügen, das ihnen erlaubt, die richtige Entscheide zu fällen, wo nun der beste Preis wann gesetzt wird. "Somit ist zu befürchten, dass es bei vielen Betrieben auf eine Rabattierung der eigenen Website hinausläuft, was nicht per se ein guter Ansatz ist", betont Weber. Hier gebe es noch viel Nachholbedarf in der Branche.

Diese Probleme sieht auch Michael Maeder, der bekräftigt, dass ein tiefer Preis, der direkt beim Hotel angeboten werde, wenig nützt, wenn die ¬hoteleigene Website keine Online-Buchbarkeit biete. Zudem sei eine Auflösung der Ratenparität zwar als positiv zu bewerten, weil es dem einzelnen Hotel wieder mehr Freiheit in der Preis-Gestaltung gebe.

Aber gleichzeitig sei es naiv zu glauben, dass dann alles wieder so werde "wie früher" und der Gast wegen ein paar Franken Preisdifferenz direkt beim Hotel buchen wird. Der Bekanntheitsgrad der verschiedenen Plattformen bleibt auch nach Aufhebung der Parität bestehen, und ein zu hoher Verkaufspreis via Onlineplattform wird den Kunden nicht zwingend zum Hotel direkt führen, sondern eher zu einem anderen Hotel auf der Buchungsplattform.

Deshalb heisst es für den einzelnen Hotelier aufrüsten: "Denn so lange die Hoteliers nicht über zeitgemässe Websites mit integrierter Buchungsmaschinen verfügen, so lange müssen wir nicht über das Ausschalten von Mittlern sprechen", sagt Daniel Jung.

GastroJournal / Christine Bachmann


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