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27.02.2017

Ratenparität: Absurde Argumente

Buchungsportale lobbyieren gegen altes Anliegen

Die Motion Bischof «Verbot von Knebelverträgen der Internetplattformen gegen die Hotellerie» ruft die Gegner auf den Plan.

Es ist noch nicht allzu lange her, da griff, wer ein Hotelzimmer buchen wollte, entweder zum Telefon oder schickte einen Fax. Etwas später folgten erste Buchungen via E-Mail und noch später via Online-Buchungsplattformen. Letztere entwickelten sich rasant und dominieren inzwischen den Markt.

Die Konsequenz: Die kostenlosen Direktbuchungen über die Hotels wurden immer weniger, während die teuren Buchungen über die Plattformen stetig zunahmen – 12 bis 15 Prozent Kommission schmerzen. Denn mit dem globalen Wachstum der Plattformen stieg auch die Notwendigkeit, als Hotel darauf vertreten zu sein. Ein Abhängigkeitsverhältnis, von dem die Branche überall genug hat, wie unter anderem die europäische Hotrec-Kampagne «Direkt Buchen» zeigt.

Doch auch die Ratenparität ist den Hoteliers ein Dorn im Auge. Denn es ist ihnen nach wie vor untersagt, Übernachtungen auf ihrer eigenen Website zu einem tieferen Preis anzubieten. Ein Ärgernis, das andere europäische Länder längst aus der Welt geschafft haben (siehe unten).

Damit diese Benachteiligung auch in der Schweiz nicht länger stehen bleibt, hat Pirmin Bischof, Ständerat für den Kanton Solothurn, im Bundeshaus die Motion «Verbot von Knebelverträgen der Internetplattformen gegen die Hotellerie» eingereicht. Diese soll endlich gleich lange Spiesse schaffen, damit die Hoteliers nicht nur ihre unternehmerische Freiheit wiederherstellen, sondern auch ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken können.

Die Motion hat aber auch Gegner: unter anderem den Bundesrat, die Konsumentenvertreter, den Unternehmerverband Economiesuisse sowie selbstredend die Profiteure der Ratenparität: die Online-Buchungsplattformen. Letztere beginnen zurzeit kräftig Wind gegen die Motion zu machen (siehe unten).

Interessant ist, dass die Gegner in ihren Verlautbarungen ein vermeintliches Kundeninteresse in den Raum stellen. So behauptet die European Technology & Travel Services Association (ETTSA), der Verband der führenden Online-Reiseagenturen und Reisevertriebssysteme in Europa, allen Ernstes, die Motion habe «negative Auswirkung für die Konsumenten».

Dies weil die vermeintlichen Vergleichsmöglichkeiten von Preisen und Gästebewertungen die Hotels veranlasse, ihren Service zu verbessern und die Preise niedrig zu halten. Das ist nicht nur eine dreiste Verdrehung der Fakten, sondern muss auf die Schweizer Hotellerie mit ihren hohen Kosten und tiefen Margen einfach zynisch wirken. Geradezu absurd wird es schliesslich, wenn ETTSA behauptet, gerade die unabhängigen kleinen und mittelgrossen Hotels würden durch ein Verbot der Ratenparität geschädigt.

Ziemlich schräg mutet auch manches im Argumentarium des Online-Buchungsportals Booking.com an. So meint Booking, dass «ohne Preisparität Trittbrettfahrer auf Kosten anderer profitieren würden». Wobei mit den Trittbrettfahrern insbesondere die Hoteliers gemeint sind: «Denn ohne enge Bestpreisklausel könn(t)en Hotels das Angebot der Online-Buchungsplattform mit niedrigeren Preisen auf ihrer Website unterbieten und Kunden einen Anreiz geben, direkt bei ihrem Hotel zu buchen.»

Solchen Mumpitz widerlegt die Dachorganisation ETTSA freilich gleich selbst: Sie hält fest, dass «gemäss Umfrage der HES-SO 2015 lediglich 12,5 Prozent aller Hotelbuchungen direkt über die hoteleigene Website erfolgten».


Verstärkte Lobby-Arbeit in der Politik
Die beiden Online-Giganten Booking.com und Expedia sowie die European Technology & Travel Services Association (ETTSA) laden am 1. März 2017 zum Parlamentarierfrühstück. Die Befürchtung, dass die Motion Bischof (siehe oben) den Hoteliers endlich zur unternehmerischen Freiheit verhelfen könnte, hat sie offenbar dazu veranlasst, verstärkt politisches Lobbying zu betreiben. So wollen die Lobbyisten den Parlamentariern ihre Unternehmen und deren Nutzen präsentieren sowie aufzeigen, weshalb bei ihren Verträgen nicht von Knebel-Praktiken die Rede sein könne. Mit teilweise hanebüchenen Argumenten wie «… es könnte zu einem Rückgang der Übernachtungen in der Schweiz sowie höheren Preisen für Konsumenten und einem Qualitätsabbau führen …» wollen die Buchungsportale natürlich vor allem eines: die Motion Bischof um jeden Preis zu Fall bringen.

Ratenparität im Ausland
Gegen die «enge Ratenparität» der grossen Online-Buchungsportale sind diverse europäische Länder längst vorgegangen. Was in der Schweiz weiterbestehen soll, ist in Frankreich, Österreich, teilweise in Deutschland und bald auch in Italien abgeschafft. Und hätte die Schweizerische Wettbewerbskommission im November 2015 etwas mehr Mut bewiesen, dann wäre der Knebel auch in der Schweiz bereits Geschichte.


Christine Bachmann / GastroJournal


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