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Wirteverband Basel-Stadt

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25.07.2017

Wachstums- und investorenfeindlich

Grundeigentümer sollen selbst über Parkplätze entscheiden können

Der Gewerbeverband Basel-Stadt lehnt die geplanten Einschränkungen zum Bau von Parkplätzen auf privatem Grund vollumfänglich ab. Die vorgesehene Revision des Bau- und Planungsgesetzes sowie der Parkplatzverordnung führen zu einer schlechteren Erreichbarkeit für den motorisierten Individualverkehr und neuen bürokratischen Hürden für Eigentümer.

Stattdessen fordert der Gewerbeverband die Aufhebung der heutigen Maximalzahlen. In seiner Stellungnahme zur Revision des Bau- und Planungsgesetzes (BPG) sowie der Parkplatzverordnung (PPV) spricht sich der Verband dezidiert gegen weitere Verschärfungen der bereits heute mit Abstand restriktivsten kantonalen Regulierung von privaten Parkierungsflächen schweizweit aus.

Die Vorlage sieht unter anderem vor, dass in stark verdichteten Gebieten die Anzahl neuer Parkplätze reduziert, die Grundeigentümer zur Errichtung einer gewissen Anzahl Elektroladestationen verpflichtet und der Bestandesschutz von unter- und oberirdischen Parkplätzen aufgeweicht werden soll.

Bereits die heutige Regelung stellt für Basel-Stadt einen empfindlichen Standortnachteil dar. Die geplanten Verschärfungen sind vollends wachstums- und investorenfeindlich. Die Neuregelung für verdichtete Areale widerspricht den raum- und wirtschaftspolitischen Zielen des Kantons Basel-Stadt, welche ein konstantes Wachstum der Anzahl Einwohner und Arbeitsplätze vorsehen, fundamental.

Gewerbedirektor Gabriel Barell: «Verdichtung bedeutet, dass mehr Menschen auf derselben Fläche leben und arbeiten. Dies führt unweigerlich zu zusätzlicher Mobilität.» Auch die Verpflichtung, bei Neu- oder Umbauten Elektroladestationen erstellen zu müssen, und der eingeschränkte Bestandesschutz belasten einseitig die Grundeigentümer.

Keine Mindest- oder Maximalzahlen

Der Gewerbeverband Basel-Stadt steht für eine Verkehrspolitik, welche die Interessen der einzelnen Verkehrsträger nicht gegeneinander ausspielt, sondern gleichermassen berücksichtigt. In diesem Sinne fordert er, dass Eigentümer auf privatem Grund nach eigenem Gutdünken Parkplätze erstellen dürfen sollen.

Jegliche Mindest- oder Maximalzahlen sind abzulehnen. «Da sich Investoren und Grundeigentümer nach den Bedürfnissen des Markts zu richten haben, sind die Ängste, es könnten Abstellplätze auf Vorrat gebaut werden, unbegründet», ergänzt Gabriel Barell.


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