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22.04.2020

Teilweiser Krediterlass für Gastronomiebetriebe?

Wirtschaftskommission des Ständerats will Konkurse vermeiden

Wer auch Anfang Mai noch von den restriktiven Corona-Massnahmen des Bundes betroffen ist, soll nicht alle beantragten Notkredite zurückzahlen müssen. Das fordert die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK). Sie denkt dabei etwa an die arg gebeutelte Gastronomie.

sda. Für Betreiber von Restaurants, Bar und Nachtclubs hat der Bundesrat vergangene Woche noch kein fixes Datum für den Ausstieg aus dem Lockdown kommuniziert. Dies sorgte teils für harsche Kritik.

Die ständerätliche WAK will nun die Wogen etwas glätten. Betreiber von Unternehmen, die über den 27. April hinaus geschlossen bleiben müssen, sollen einen Erlass des erhaltenen Covid-19-Kredits in Höhe von maximal drei Monatsmieten erhalten. Diesen Antrag beschloss die Kommission mit 9 zu 4 Stimmen, wie die Parlamentsdienste mitteilten.

Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass die Mieten für Unternehmen, die nur schwer Lösungen mit dem Vermieter finden, eine erhebliche Belastung darstellen. Es sei für sie deshalb wichtig, auf staatliche Unterstützung zählen zu können. Es gehe um die Vermeidung von Konkursen.

Der teilweise Erlass von den vom Bund verbürgten Überbrückungskrediten soll nur in Härtefällen zur Anwendung kommen. Nach Ansicht einer Kommissionsminderheit soll eine Lösung gefunden werden, bei der auch der Vermieter einen Beitrag leistet.

Hilfsprogramm für Touristiker

Einig ist sich die WAK, dass es rasche Unterstützungsmassnahmen für den Tourismus braucht. Mit 12 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung empfiehlt sie dem Bundesrat, den Partnern von Schweiz Tourismus mit einem einmaligen A-fonds-perdu-Betrag von 27 Millionen Franken zu helfen.

Das verschaffe der Branche etwas Planungssicherheit. Zudem brauche es eine an die einheimische Kundschaft gerichtete Werbekampagne, welche den hiesigen Tourismus fördere und die Tourismusbranche wirtschaftlich wiederbelebe, wenn nach dem Lockdown die Freizeit- und Ferienaktivitäten wiederaufgenommen werden könnten.

Alternative Lockerungen prüfen

Auch bei der Exit-Strategie fordert die WAK vom Bundesrat verschiedene Nachbesserungen. Die Tatsache, dass die Grossverteiler ab dem 27. April wieder ein breiteres Sortiment an Gütern des täglichen Bedarfs anbieten könnten, die anderen Geschäfte aber erst am 11. Mai 2020 wieder öffnen dürften, stösst der Kommission sauer auf. Diese «grobe Wettbewerbsverzerrung» müsse beseitigt werden.

Allgemein solle der Bundesrat ein alternatives Ausstiegsmodell prüfen, fordert die Kommission. Dabei solle der sehr unterschiedlichen epidemiologischen und gesundheitlichen Lage in den einzelnen Kantonen und Regionen verstärkt Rechnung getragen werden.

Mehr Macht für Kantone und Gemeinden

Daher empfiehlt die Kommission dem Bundesrat, der Gewerbepolizei in den Kantonen und Gemeinden eine bedeutendere Rolle beizumessen. Diese hätte die Aufgabe, für jedes Unternehmen, das wieder öffnen möchte, zu überprüfen, ob die allgemeinen und abstrakten Vorgaben des Bundes zum Gesundheitsschutz erfüllt sind.

Die WAK versucht es in einem ersten Schritt mit Empfehlungen. Sie behält es sich nach eigenen Angaben aber vor, nächste Woche parlamentarische Vorstösse einzureichen, sollten ihre Anliegen nicht ausreichend berücksichtigt werden. An ihre nächste Sitzung hat die Kommission auch Gesundheitsminister Alain Berset eingeladen.


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