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11.12.2020

Basler Lockdown bis 20. Dezember bleibt

Kantone können strengere Regeln beschliessen

Der kantonale Lockdown von Restaurationsbetrieben bleibt bestehen. Der basel-städtische Regierungsrat will erst nächste Woche entscheiden, ob und wie ab dem 21. Dezember wieder geöffnet werden darf.

Die ab 12. Dezember 2020 geltenden Bundesmassnahmen zum Schutz vor Corona bringen in Basel-Stadt gewisse Verschärfungen, unter anderem für Einkaufsläden, für Kulturinstitutionen oder Freizeiteinrichtungen und für Veranstaltungen. Insbesondere kann der Sonntagsverkauf nicht stattfinden und auch die kantonalen Museen oder die zoologischen Gärten müssen an Sonntagen geschlossen bleiben.

Wo die kantonale Covid-19-Verordnung strengere Massnahmen als die Bundesverordnung vorsieht, gilt sie bis zum 20. Dezember weiter. Der Regierungsrat wird in der kommenden Woche über die Regelungen für die Zeit ab dem 21. Dezember entscheiden.


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