Back to Top
Wirteverband Basel-Stadt

Wirteverband Basel-Stadt


Suchen Sie Mitarbeiter?
Schalten Sie jetzt für 65 Franken ein Stellenangebot auf Gastro-Express, der führenden Jobbörse für das Schweizer Gastgewerbe. Jahresabos ab 390 Franken.

20.05.2021

Bundesrat konkretisiert Einsatz des Covid-Zertifikats

Grossveranstaltungen sollen wieder stattfinden können

Alle Menschen in der Schweiz sollen Zugang haben zum Covid-Zertifikat. Mit diesem Nachweis für geimpfte, genesene und negativ getestete Personen sollen auch Grossveranstaltungen wieder möglich werden und Orte mit erhöhtem Ansteckungsrisiko wie Diskotheken und Clubs wieder öffnen können. Ausserdem dürfte es bei internationalen Reisen verlangt werden. Nicht zum Einsatz kommen soll das Zertifikat an alltäglichen Orten, wie im öffentlichen Verkehr, an Schulen, in Läden oder am Arbeitsplatz. Für Restaurants, Kinos oder Veranstaltungen mit weniger als 1000 Personen ist der Einsatz des Zertifikats nicht vorgesehen, soll aber möglich sein.

Die Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus schränkt die Freiheiten der Menschen zum Teil stark ein. Das Covid-Zertifikat ermöglicht den Menschen, in einer Übergangsphase bestimmte Aktivitäten wiederaufzunehmen. Mit dem Zertifikat kann jede Person nachweisen, dass sie entweder gegen das Virus immun ist (geimpft oder genesen) oder die Wahrscheinlichkeit sehr klein ist, dass sie ansteckend ist (zeitnah getestet).

Wer sich nicht impfen lassen kann oder will, kann auch mit einem Coronatest ein Zertifikat erhalten. Selbsttests genügen wegen der zu geringen Genauigkeit allerdings nicht, um ein Zertifikat zu erhalten. Kindern und Jugendlichen bis 16 Jahre soll ein genereller Zugang ohne Covid-Zertifikat gewährt werden.

Der Bundesrat will das Zertifikat nur so lange wie nötig einsetzen. Ziel ist die Vorgaben für die Schutzkonzepte gemäss dem Drei-Phasen-Modell schrittweise zu reduzieren und dann aufzuheben. Für die Anwendung des Zertifikats unterscheidet der Bundesrat drei Bereiche.

Grüner Bereich: Wo das Zertifikat ausgeschlossen ist

Der erste, grüne Bereich umfasst Orte des alltäglichen Lebens und Kontakte mit Behörden. Hier ist das Zertifikat explizit ausgeschlossen, weil es sich um staatliche Aufgaben oder elementare Freiheits- und Grundrechte handelt. Beispiele sind private und religiöse Veranstaltungen, der öffentliche Verkehr, Läden, der Arbeitsplatz oder Schulen.

Oranger Bereich: Wo das Zertifikat Schliessungen verhindert oder freiwillig ist

Der zweite, orange Bereich umfasst Orte, die nicht ganz alltäglich sind, aber von sehr vielen Menschen aufgesucht werden. Beispiele sind Bars und Restaurants, Veranstaltungen, Freizeit-, Sport- und Unterhaltungsbetriebe, Sport- und Kulturvereine oder der Besuch von Spitälern und Heimen. Hier ist der Einsatz des Zertifikats nicht vorgesehen.

Sollte sich allerdings die epidemiologische Lage verschlechtern und eine Überlastung des Gesundheitssystems drohen, dann sollen Schliessungen verhindert werden, indem der Zugang auf Personen mit einem Covid-Zertifikat beschränkt wird. Im Moment besteht begründete Hoffnung, dass dies dank der fortschreitenden Impfung nicht notwendig sein wird.

In diesem Bereich, in dem es um Rechtsbeziehungen unter Privatpersonen geht, soll zudem das Zertifikat auf freiwilliger Basis eingesetzt werden können, bis die Vorgaben für die Schutzkonzepte aufgehoben werden. So sollen zum Beispiel ein Restaurant, ein Kino oder ein Fitnesscenter den Zugang auf Personen mit Covid-Zertifikat beschränken und dadurch auf Schutzkonzepte, Kapazitätsbeschränkungen oder Vorgaben wie die Maskenpflicht verzichten können.

Roter Bereich: Wo das Zertifikat Öffnungen ermöglicht

Der dritte, rote Bereich umfasst den internationalen Personenverkehr und Orte, die aus epidemiologischer Sicht heikel sind, wie Grossveranstaltungen oder Diskotheken. Es ist davon auszugehen, dass viele Staaten ein Covid-Zertifikat bei der Einreise verlangen werden.

Für Grossveranstaltungen sowie Clubs und Diskotheken ist der Einsatz des Zertifikats in der Öffnungsstrategie des Bundesrats vorgesehen. Auch hier soll der Einsatz zeitlich beschränkt bleiben. Bei Grossveranstaltungen sieht der Bundesrat eine Öffnung mit einer schrittweisen Erhöhung der maximalen Anzahl Personen vor.

Umsetzung des Zertifikats

Der Bundesrat hat den Einsatz des Zertifikats konkretisiert. Die genaue Umsetzung mit den entsprechenden Verordnungsanpassungen soll am 11. Juni 2021 in Konsultation geschickt werden. Der Entscheid ist für den 18. Juni 2021 vorgesehen. Die ersten Zertifikate sollen ab dem 7. Juni 2021 schrittweise ausgestellt werden und spätestens Ende Juni, wenn erste Massnahmen an die Nutzung des Zertifikats geknüpft werden, der Bevölkerung zur Verfügung stehen.

Das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) ist daran, das Zertifikat EU-kompatibel, sicher und möglichst einfach umzusetzen. Die Arbeiten schreiten planmässig voran. Der Quellcode wird offengelegt. Mit dem Zertifikat setzt der Bundesrat einen Auftrag des Parlamentes um, das in der Frühjahrssession 2021 eine neue Bestimmung in das Covid-19-Gesetz aufgenommen hat (Art. 6a).

Kurzkommentar

Die Kommunikation des Bundesrates befremdet. Noch vor kurzem hiess es, das Covid-Zertifikat sei für Restaurants nicht vorgesehen. Nun sagt der Bundesrat aber, dass es je nach epidemiologischer Situation doch möglich sein soll. In den letzten drei Monaten hat der Bundesrat die Kriterien und Richtwerte für die Beurteilung der epidemiologischen Lage fast im Wochenrhythmus angepasst, also wissen wir nicht, ab wann der Zutritt in ein Restaurant auf einmal nur noch mit einem Zertifikat möglich ist.

Im Übrigen findet der Bundesrat, dass private und religiöse Veranstaltungen zum Alltag gehören, ein Restaurantbesuch aber nicht. Wenn die Restaurants geöffnet sind, empfangen wir täglich rund 2.5 Millionen Gäste: Da zu behaupten, dass dies nicht alltäglich ist, ist schwer nachzuvollziehen. Für eine grosse Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer ist ein Restaurantbesuch sehr wohl alltäglich – ob für eine Kaffee, ein Feierabendbier oder ein Mittagessen.

Mit seinem Vorschlag sagt der Bundesrat auch, dass Restaurants, die den Zugang auf Personen mit Covid-Zertifikat beschränken, auf Schutzkonzepte, Kapazitätsbeschränkungen oder Maskenpflicht verzichten können. Das gibt nicht nur eine Zweiklassengesellschaft, sondern auch Zweiklassen-Restaurants. Wer soll das eigentlich kontrollieren? Und wie?

Bundesrat Alain Berset

Bundesrat Alain Berset. Screenshot Youtube


Suchen Sie eine Stelle im Gastgewerbe?
Inserieren Sie kostenlos auf Gastro-Express, der führenden Jobbörse für das Schweizer Gastgewerbe!


KI-Guide für die Gastronomie

Leitfaden mit konkreten Einsatzmöglichkeiten
Jetzt herunterladen (PDF, 330kB)



GastroPodium 2025

Jetzt Fotos anschauen!

Bildergalerie


Mit E-Learning zum Wirtepatent!

1000 Franken plus Prüfungsgebühr
Mehr Informationen


Kostenlose Servicekurse

für Einsteigerinnen und Einsteiger
Jetzt informieren und anmelden