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24.06.2021

Schutzschirm für Grossveranstaltungen

Kanton stellt Informationen online

Gestern hat der Grosse Rat 19 Millionen Franken für den Schutzschirm für Grossveranstaltungen bewilligt und unterstützt somit den Willen des Regierungsrats, den Organisatoren von Grossveranstaltungen mehr Sicherheit für die Planung in Zeiten der Pandemie zu bieten. Die Informationen dazu sind ab sofort online abrufbar.

Kurzfristige Absagen von Grossveranstaltungen, wie sie in Zeiten der Pandemie unvermeidlich sind, führen zu einem erheblichen finanziellen Schaden. Dieser kann wichtige Veranstaltungen im Kanton und damit verbunden Unternehmen und Arbeitsplätze dauerhaft in ihrer Existenz bedrohen.

Der Bundesrat hat mit seiner Verordnung über Massnahmen für Publikumsanlässe von überkantonaler Bedeutung die Grundlage für den Schutzschirm geschaffen. Mit einem Ratschlag hat der Regierungsrat dem Grossen Rat beantragt, diesen Schutzschirm für die Veranstaltungsbranche in Basel-Stadt einzuführen, dem hat der Grosse Rat heute mit grossem Mehr zugestimmt.

Die Leistungen des Schutzschirms sind subsidiär zu anderen Leistungen der öffentlichen Hand und an bestimmte Anforderungen geknüpft. Die entsprechenden Informationen zur Gesuchstellung sind ab sofort unter coronavirus.bs.ch/schutzschirm abrufbar. Anfangs Juli wird auf dieser Seite auch das eigentliche Gesuchsformular verlinkt.

Sofern eine entsprechende Bewilligung des Gesundheitsdepartements vorliegt, können Veranstalter in den Bereichen Messen, Sport und Kultur für ihre Grossveranstaltungen im Kanton Basel-Stadt im Zeitraum Juli 2021 bis April 2022 mit einem Publikumsaufkommen von über 5000 Personen (an einem Tag oder kumuliert über mehrere aufeinander folgende Veranstaltungstage) die Unterstellung unter den Schutzschirm beantragen.

Sollten Veranstaltungen mit einer kantonalen Zusicherung aus epidemiologischen Gründen dann nicht stattfinden können, haben die Organisatoren Anspruch auf eine Entschädigung der ungedeckten Kosten. Veranstalter tragen eine Franchise von 5000 Franken und einen Selbstbehalt von 10 Prozent, der Kostenübernahme beträgt pro Veranstaltung höchstens 5 Millionen Franken.


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