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28.08.2021

Zertifikatspflicht wird sich nicht aufhalten lassen

Was es braucht, damit sie möglichst wenig Schaden anrichtet

Eine Ausweitung der Zertifikatspflicht ist unverhältnismässig, unnütz, rechtlich bedenklich, sozial heikel und wirtschaftlich schädlich. Doch leider ist es absehbar, dass der Bundesrat am 1. September bekanntgeben wird, dass ein Covid-Zertifikat benötigt, wer Restaurants besuchen will. Einzig eine abnehmende Spitalbelegung kann uns noch vor diesem Entscheid bewahren. Damit die geplante Massnahme möglichst wenig Schaden anrichtet, müssen verschiedene Bedingungen erfüllt sein.

1. Die Zertifikatspflicht darf nur eingeführt werden, wenn nachweislich eine Überlastung des Gesundheitswesens droht. Es muss alles unternommen werden, um die Spitalkapazitäten wieder auf frühere Werte hochzufahren.

2. Die Zertifikatspflicht darf nur für einen eng begrenzten und klar definierten Zeitraum zum Einsatz kommen. Sie muss aufgehoben werden, sobald sich die Spitalbelegung erholt.

3. Ein Zertifikat soll nur benötigen, wer in Innenräumen konsumiert. Es muss möglich bleiben, für den Kauf zum Mitnehmen eine Lokalität auch ohne Zertifikat zu betreten. Für Terrassengäste muss es möglich bleiben, mit Schutzmaske das Lokal zu betreten, um beispielsweise die Toilette zu benutzen.

4. Gastronominnen und Gastronomen dürfen nicht gezwungen werden, eine Polizistenrolle zu übernehmen. Das können und wollen wir nicht. Kontrollen müssen von den Behörden durchgeführt werden. Die fehlbaren Gäste müssen gebüsst werden und nicht die Gastgeber.

5. Es braucht Entschädigungen für Umsatzrückgänge, die wegen der Zertifikatspflicht entstehen. Weil die Fixkosten in den Betrieben weiterlaufen, brauchen wir Leistungen in der Höhe von 30 Prozent des Umsatzrückgangs, der sich gegenüber den gleichen Perioden vor der Krise ergibt.

6. Kurzarbeit muss mit vereinfachten Verfahren möglich bleiben.

7. Es darf keine Ungleichbehandlungen geben. Gibt es im Restaurant eine Zertifikatspflicht, dann muss es eine solche auch bei Anlässen in angemieteten Sälen geben.

8. Bei einer Zertifikatspflicht braucht es die bestehenden Schutzmassnahmen nicht mehr. Sie müssen aufgehoben werden. Es braucht keine Kontaktdaten, keine Abstände zwischen Gästegruppen und keine Schutzmasken mehr.

9. Unsere Mitarbeitenden dürfen nicht zur Impfung gezwungen werden. Deshalb müssen unbedingt überall innerbetriebliche Tests ermöglicht werden.

10. Aufgrund der noch tiefen Impfquote darf die Testkapazität nicht reduziert werden. Solange die Zertifikatspflicht gilt, müssen die Tests gratis angeboten werden.

11. Der Bundesrat muss über Alternativen zur Zertifikatspflicht nachzudenken. Denkbar wären etwa Luftmessungen oder das lückenlose Erfassen der Gästedaten.

Maurus Ebneter
Präsident Wirteverband Basel-Stadt


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