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23.02.2022

Unterstützung für Veranstalter und Kulturschaffende

Basel-Stadt verlängert Corona-Abfederungsmassnahmen

Obwohl der Bundesrat am 16. Februar die meisten schweizweiten Schutzmassnahmen gegen das Coronavirus aufgehoben hat, ist die Situation der Kulturschaffenden weiterhin angespannt: Veranstalter buchen nur zögerlich, internationale Engagements gibt es kaum. Der Regierungsrat ermöglicht deshalb den Basler Kulturschaffenden von Januar bis Ende April 2022, die bewährten Taggelder zur Existenzsicherung zu ersuchen. Er bewilligt dafür 3.2 Millionen Franken aus dem Krisenfonds zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Für die Fortführung der Bundesmassnahmen im Kulturbereich im Jahr 2022 stellt er maximal 19.5 Millionen Franken aus dem Krisenfonds zur Verfügung.

Während der Bund die meisten Corona-Auflagen am 16. Februar schweizweit fallen gelassen hat, kämpfen die Kulturschaffenden noch immer stark mit den einschneidenden Folgen der Pandemie. Internationale Engagements finden kaum statt. Aufgrund des Rückstaus an Produktionen werden weniger Kulturschaffende gebucht.

Auch die Situation der Veranstalter ist wegen hoher Planungsunsicherheit weiterhin angespannt. Nach dem Bund hat auch der Regierungsrat die notwendigen Schritte eingeleitet, um den Kulturschaffenden und Kulturunternehmen zu ermöglichen, Corona-Hilfen für die ab Januar 2022 erlittenen Schäden in Anspruch zu nehmen.

Taggeld-Modell rückwirkend für die Einschränkungen des Januars

Der Regierungsrat führt das bewährte Modell der Taggelder zur Existenzsicherung von Kulturschaffenden bis Ende April weiter. Dadurch wird der weiterhin schwierigen Situation der Kulturschaffenden Rechnung getragen und der Weg geebnet zurück in die Normalität.

Kulturschaffende erhalten die Möglichkeit, für den Zeitraum von anfangs Januar bis Ende April 2022 Taggelder zu beantragen. Der Regierungsrat bewilligt dafür Zusatzmittel aus dem Krisenfonds von maximal 3.2 Millionen Franken.

Fortsetzung der Covid-19-Massnahmen des Bundes für die Kultur

Der Regierungsrat hat ausserdem grünes Licht für die Fortsetzung der Ausfallentschädigungen und Beiträge an Transformationsprojekte gemäss Beschluss der eidgenössischen Räte vom 17. Dezember 2021 zur Verlängerung des Covid-19-Gesetzes gegeben. Demnach können Kulturschaffende und Kulturunternehmen noch bis mindestens Ende April 2022 Ausfallentschädigungen beantragen.

Unabhängig davon werden noch bis Ende 2022 Beiträge an Transformationsprojekte ausgerichtet. Da die Ausfallentschädigungen und Beiträge an Transformationsprojekte hälftig von Bund und Kantonen getragen werden, hat der Regierungsrat dafür weitere 19.5 Millionen Franken aus dem Krisenfonds zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit zur Verfügung gestellt. Der Regierungsrat hat zudem die kantonale Verordnung zur Umsetzung von Massnahmen im Kulturbereich gemäss Covid-19-Gesetz des Bundes angepasst.


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