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19.02.2025

EU-Entscheid zum «Emmentaler»

Käse muss nicht aus der Schweiz kommen

In der Schweiz ist «Emmentaler» eine geschützte Ursprungsbezeichnung für den im Emmental hergestellten Käse. In EU-Ländern darf er aber weiterhin unter diesem Namen hergestellt und vermarktet werden, hat die Europäische Kommission Ende Januar entschieden.

Der Name «Emmentaler» sei historisch und kulturell mit einem grösseren geografischen Gebiet als nur der Schweiz verbunden, lautet die Begründung. So beziehen sich bereits drei in der Europäischen Union als geografische Angaben geschützte Namen, die «Emmentaler» enthalten, auf Erzeugnisse aus anderen Ländern – «Allgäuer Emmentaler» (geschützte Ursprungsbezeichnung) aus Deutschland, «Emmental français est-central» und «Emmental de Savoie» (geschütze geographische Angaben) aus Frankreich. In diesen Fällen wird der Schutz auf die zusammengesetzten Namen, nicht auf «Emmentaler» allein gewährt.

Emmentaler gilt in der EU – wie etwa auch Gouda oder Camembert – als sogenannte Gattungsbezeichnung. Das bedeutet: Obwohl sich der Name ursprünglich auf einen Ort, eine Region oder das Land bezieht, ist er zum gebräuchlichen Namen für eine bestimmte Käsesorte geworden. Bei der Herstellung müssen auch die nationalen Vorschriften – in Deutschland die Käseverordnung – eingehalten werden, informiert der deutsche Milchindustrie-Verband.

Das System der geschützten Ursprungsbezeichnung schützt bestimmte Produkte wie Feta oder Prosciutto di Parma, wenn Erzeugung, Verarbeitung und Herstellung in der jeweiligen Region stattfinden.

Bei einer geschützten geografischen Angabe muss nur einer der Produktionsschritte im Herkunftsgebiet erfolgen. Das gilt etwa für «Holsteiner Tilsiter». Die Schweiz versucht seit Jahren, «Emmentaler» als Ursprungsbezeichnung in Europa schützen zu lassen. Zuletzt war die Aufnahme in das internationale Register der Genfer Akte veranlasst worden, sodass eine Klarstellung der EU-Kommission nötig war.

Heike Kreutz / bzfe


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