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02.10.2025
Genf entschädigt Ladeninhaber an der Rue de Carouge
Enormer Schaden durch eine Dauer-Baustelle
Ständiger Lärm, schmale Trottoirs, aufgerissene Böden, Stromausfälle, eingestellter Tramverkehr: An der Rue de Carouge in Genf leiden Läden und Restaurants schwer unter einer langanhaltenden Baustelle. Nun hat der Gemeinderat 3.3 Millionen Franken bewilligt, um den Schaden der Geschäftsinhaber zu mildern.
Die Rue de Carouge ist eine Art zweites Genfer Stadtzentrum. Im März 2025 haben Bauarbeiten begonnen, die bis zur Begrünung und Umwandlung der Strasse in eine Fussgängerzone noch bis August 2027 andauern werden.
Die Zeit bis dahin ist für die meisten Gewerbe- und Handelsbetriebe kaum zu überstehen, da die riesige Baustelle zu massiven Umsatzeinbussen führt; die Rede ist vielerorts von 40 Prozent. Nun bietet die Stadt Genf den Ladenbesitzern finanzielle Unterstützung an, indem sie für ein halbes Jahr die Miete übernimmt.
Angesichts des Umfangs der Arbeiten und der damit verbundenen Zugangsprobleme richtet die Stadt Genf mit Unterstützung des Kantons, der Verkehrsbetriebe TPG und der industriellen Werke SIG einen schnellen und pauschalen Entschädigungsmechanismus für die betroffenen Geschäfte ein.
Die Entschädigung wird 115.5% der jährlichen Nettomiete betragen, anteilig berechnet für einen Zeitraum von 161 Tagen (vom 28. Juni bis 5. Dezember 2025). Wenn das Geschäft zusätzlich zu einem Eingang auf dem Baustellengelände über einen zweiten Eingang an einer anderen Strasse verfügt, gilt eine Obergrenze von 60'000 Franken.
Entschädigungsberechtigt sind im Handelsregister eingetragene Geschäfte, die über mindestens einen Kundeneingang innerhalb des festgelegten Bereichs sowie über einen Gewerbemietvertrag verfügen. In begründeten Fällen sieht das Reglement der Stadt die Möglichkeit vor, von den Förderkriterien abzuweichen.
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Welches Geschäft übersteht zweieinhalb Jahre Bautätigkeit in seiner Umgebung?
Dossier: Baustellen
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