Back to Top
Wirteverband Basel-Stadt

Wirteverband Basel-Stadt


Suchen Sie Mitarbeiter?
Schalten Sie jetzt für 65 Franken ein Stellenangebot auf Gastro-Express, der führenden Jobbörse für das Schweizer Gastgewerbe. Jahresabos ab 390 Franken.

30.10.2025

Angepasste Regeln für Kurzeinsätze

Bund und Kanton flexibilisieren Verfahren für Rheinschifffahrt

Unternehmen aus dem In- und Ausland, welche Kreuzfahrten auf verschiedenen europäischen Flüssen anbieten, beschäftigen teilweise auch Personal aus Drittstaaten. Das SEM, der Kanton Basel-Stadt und die Schifffahrtsbranche haben diesbezüglich eine flexiblere Lösung gefunden. Damit wird zusätzliche Rechtssicherheit und Klarheit geschaffen und ein funktionierendes Verfahren für kurzfristige Erwerbstätigkeit im Einklang mit geltendem Recht sichergestellt.

Für den Standort Basel ist die Schifffahrtsbranche ein wichtiger Faktor. Im Laufe des Jahres 2025 hat sich gezeigt, dass es bei den Regelungen für den Einsatz von Drittstaatenpersonal an Bord von Flussschiffen mehr Flexibilität braucht.

Das SEM, der Kanton Basel-Stadt sowie die Schifffahrtsbranche haben die Situation besprochen und eine Lösung gefunden, um eine kurzfristige Erwerbstätigkeit weiterhin unter klaren Voraussetzungen zu ermöglichen.

Unternehmen aus dem Ausland können ihre Mitarbeitenden ab dem 1. Januar 2026 im Rahmen der sogenannten 8-Tage-Regelung bis zu maximal acht Tage pro Kalenderjahr bewilligungsfrei einsetzen. Um eine Bewilligung mit längerer Dauer zu beantragen, muss der Arbeitgeber seinen operativen Sitz in der Schweiz haben.

Daher gilt neu für inländische Arbeitgeber, dass eine Arbeitsbewilligung für Personal aus Drittstaaten ab dem ersten Einsatztag möglich ist. So wird sichergestellt, dass alle Schiffe unter Einhaltung der Vorgaben in der Schweiz anlegen und operieren können. Die bestehenden Regelungen für EU/EFTA-Staatsangehörige sind davon nicht betroffen.

Transnationale wirtschaftliche Aktivitäten wie die Rheinschifffahrt müssen in nationale Zulassungssysteme eingebettet werden. Die Schweiz verfolgt dabei einen eigenständigen Ansatz, der das Territorialprinzip, wirtschaftliche Interessen, Rechtssicherheit und den Schutz von Arbeitnehmenden in Einklang bringt. Andere Anrainerstaaten des Rheins oder Staaten entlang weiterer Flüsse wie der Donau haben jeweils eigene Regeln.

Die Schifffahrtsbranche ihrerseits verpflichtet sich, durch eigene Massnahmen sicherzustellen, dass entsprechende Bestimmungen wie unter anderem ausländerrechtliche Lohn- und Arbeitsbedingungen jederzeit eingehalten werden. Sie informiert ihre Mitglieder intern über die angepassten Regelungen. Das SEM wird die Umsetzung mit dem Kanton Basel-Stadt abstimmen.


Suchen Sie eine Stelle im Gastgewerbe?
Inserieren Sie kostenlos auf Gastro-Express, der führenden Jobbörse für das Schweizer Gastgewerbe!


Wirteverband auf Social Media

Auf LinkedIn folgen
Auf Facebook folgen 



GV und GastroPodium 2025

im Landgasthof Riehen

Bildergalerie ansehen
Videos ansehen


Mit E-Learning zum Wirtepatent!

1000 Franken plus Prüfungsgebühr
Mehr Informationen


Bitte Termin vormerken

Nächste GV und GastroPodium 
DI 5. Mai 2026