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30.11.2025
Freiburg sagt Nein zu gesetzlichem Mindestlohn
Ein starkes Signal für die Sozialpartnerschaft
Die Stimmbevölkerung des Kantons Freiburg hat die Einführung eines kantonalen Mindestlohns mit gut 53 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt. Dies ist ein Bekenntnis zu einer lokalen Wirtschaft, zur Beschäftigung und zum Modell der Sozialpartnerschaft.
Das überparteiliche Komitee «Nein zum staatlichen Mindestlohn» begrüsst den Volksentscheid, den kantonalen Mindestlohn abzulehnen. Die Ablehnung ist ein Entscheid des Pragmatismus über die Ideologie, eine Unterstützung für lokale Arbeitsplätze, für Unternehmen, die in der Region verwurzelt sind und für ein Modell, das auf Verständigung, Flexibilität und geteilter Verantwortung basiert.
Mit dem Nein zu einer staatlich verordneten, einheitlichen Regelung hat die Freiburger Bevölkerung ein System verteidigt, das den wirtschaftlichen Realitäten der verschiedenen Branchen und Regionen Rechnung trägt. Das Abstimmungsergebnis zeugt von Vertrauen in den sozialen Dialog und in die Fähigkeit der Sozialpartner, gemeinsam faire und tragfähige Arbeitsbedingungen festzulegen.
Das Resultat bewahrt zudem die Attraktivität des Berufsbildungsmodells, das gefährdet gewesen wäre, wenn unqualifizierte Arbeitsplätze gleich entlöhnt würden wie Tätigkeiten mit Lehrabschluss. Es garantiert jungen Menschen einen anerkannten Ausbildungsweg, der für den beruflichen Nachwuchs unserer Unternehmen unverzichtbar bleibt.
In wirtschaftlicher Sicht verhindert die Ablehnung einen allgemeinen Anstieg der Belastungen für KMU, insbesondere in Branchen mit niedrigen Margen wie Gastronomie, Handel oder personenbezogene Dienstleistungen. Diese häufig familiengeführten Betriebe bilden das wirtschaftliche Rückgrat des Kantons. Dank des Abstimmungsresultats behalten sie den notwendigen Spielraum, um weiterhin zu investieren, auszubilden und Arbeitsplätze zu schaffen.
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Dossier: Arbeitsrecht
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