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20.03.2026
Bundesrat senkt Zinsen für Covid-Kredite
Noch 1.7 von ursprünglich 16.9 Milliarden Franken ausstehend
Der Bundesrat hat beschlossen, die Zinssätze für die ausstehenden Covid-19-Kredite per 31. März 2026 zu senken. Für Kredite bis 500’000 Franken sind neu null Prozent und für Kredite über 500'000 Franken 0.5 Prozent zu entrichten.
Das Covid-19-Solidarbürgschaftsgesetz sieht vor, dass der Bundesrat jeweils per 31. März die Zinssätze der Covid-19-Kredite an die Marktentwicklungen anpasst. Bei der Festlegung der Zinssätze berücksichtigt der Bundesrat unter anderem die Höhe des SNB-Leitzinses. Seit dem 1. April 2025 ist für Kredite bis 500'000 Franken ein Zins von 0.25 Prozent zu entrichten, für Kredite über 500'000 Franken kommt ein Zinssatz von 0.75 Prozent zur Anwendung.
Der SNB-Leitzins beträgt seit dem 20. Juni 2025 0 Prozent. An seiner Sitzung vom 20. März 2026 hat der Bundesrat beschlossen, die Zinssätze für Covid-19-Kredite zu senken: Für Kredite bis 500'000 Franken gilt ab dem 1. April 2026 ein Zins von null Prozent, für Kredite über 500'000 Franken ein solcher von 0.5 Prozent.
Rückzahlung bis 2028 – in Härtefällen bis 2030
Mit dem Covid-19-Kreditprogramm ermöglichte der Bund im Jahr 2020 die Überbrückung coronabedingter Liquiditätsengpässe von Unternehmen mittels staatlich garantierter Kredite. «Covid-Kredite sollen nicht länger beansprucht werden als für diesen Zweck notwendig. Dies ist auch im Interesse der Steuerzahlenden», schreibt der Bundesrat.
Von der ursprünglich vergebenen Kreditsumme in der Höhe von 16.9 Milliarden Franken sind zurzeit unter Berücksichtigung der Teilamortisationen noch 1.7 Milliarden Franken ausstehend. Die Kredite müssen spätestens bis 2028, in Härtefällen bis 2030, amortisiert sein.
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Dossier: Kapitalbeschaffung
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