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29.05.2026

Deutschland: «Musikclubs» sollen als Kulturorte gelten

Verankerung in der Baunutzungsverordnung

Der Bundesverband Deutscher Discotheken und Tanzbetriebe (BDT) im Dehoga-Bundesverband begrüsst den Beschluss des Bundeskabinetts zum «Gesetz zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts» (Baugesetzbuch-Upgrade). Besonders wichtig für die Branche ist die geplante Anerkennung von «Musikclubs» als Kulturorte im Baurecht.

Der Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Aus Sicht des BDT ist die Reform ein bedeutender Fortschritt für die rechtliche und gesellschaftliche Anerkennung von «Musikclubs».

Clubs und Diskotheken sind kulturelle Eventbetriebe und prägen das gesellschaftliche Leben in Städten und Gemeinden massgeblich mit. Es ist daher ein klares Signal, dass diese Bedeutung künftig auch im Baurecht ausdrücklich berücksichtigt wird.

Ein zentraler Erfolg ist die ausdrückliche Aufnahme von «Musikclubs» in mehrere Regelungen der Baunutzungsverordnung (BauNVO). Dadurch sollen Genehmigungsentscheidungen der Bauaufsichtsbehörden künftig erheblich erleichtert werden.

Musikclubs erhalten erstmals eine eindeutige planungsrechtliche Einordnung in verschiedenen Gebietstypen. Dies schafft mehr Rechtssicherheit für Betreiberinnen und Betreiber ebenso wie für Kommunen.

Die Anerkennung der Musikclubs als Kulturorte ist ein positiver Schritt, setzt sie jedoch nicht mit Kulturstätten gleich. Anders als Konzerthäuser bleiben Musikclubs in allgemeinen Wohngebieten weiterhin unzulässig.

Begriff «Musikclub» bewusst weit gefasst

Von besonderer Bedeutung für die Branche ist zudem die Klarstellung, dass unter den Oberbegriff «Musikclubs» sowohl Clubs, Live-Musikspielstätten und auch Diskotheken fallen können. Durch die Einführung von «Musikclubs» fallen die Betriebe nicht mehr unter den Sammelbegriff «Vergnügungsstätten».

Der BDT sieht darüber hinaus weiteren Handlungsbedarf bei der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm («TA Lärm»). Nachdem Musikclubs im Bauplanungsrecht nun als Kulturorte anerkannt werden sollen, müssen diese Betriebe laut Koalitionsvertrag auch künftig in der TA Lärm berücksichtigt werden.

Der BDT fordert seit Jahren eine Modernisierung der Regelungen für sogenannten sozialen Lärm für Clubs/Diskotheken und Aussengastronomie. Ziel muss eine rechtssichere und ausgewogene Lösung sein, die sowohl den Schutzbedürfnissen der Anwohner als auch dem Erhalt und der Weiterentwicklung kultureller Nutzungen gerecht wird.

Die Kernbotschaft ist, dass Kulturorte nicht verdrängt werden dürfen. Mit dem Baugesetzbuch-Upgrade sollen Bauleitplanverfahren insgesamt gestrafft und vereinfacht sowie der Wohnungsbau zum überragenden öffentlichen Interesse erklärt werden. Für Musikclubs ist dabei entscheidend, dass Kulturorte im Zuge dieser Reform nicht verdrängt, sondern strukturell gestärkt werden.

dehoga-bdt.de


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