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13.03.2010
Betriebliche Regelung für Rauchpausen erlassen!
Rauchende Mitarbeiter sind draussen, Nichtraucher halten die Stellung
Mancher Arbeitgeber ist im Zwiespalt: Einerseits müssen die Nichtraucher geschützt werden, anderseits ist der Nikotinentzug den rauchenden Angestellten kaum zuzumuten.
Alle Erwachsenen haben das Recht zu rauchen. Wegen des Bundesgesetzes zum Schutz vor Passivrauchen müssen sich Tabakkonsumenten aber in ein Fumoir oder nach draussen begeben, um zu rauchen. Die Problematik ergibt sich darin, dass rauchende Mitarbeiter immer wieder eine kleine Pause einlegen und die nichtrauchenden Kollegen die Stellung halten müssen. Dies kann zwischen den Mitarbeitenden zu Unmut führen.
Es ist ratsam, betriebliche Pausenregelung für Rauchpausen zu erlassen. Entweder wird nur in den offiziellen Pausen geraucht oder es werden Rauchpausen in der Arbeitszeitkontrolle aufgeführt und von den effektiven Arbeitszeiten abgezogen. Die Regelungen müssen klar formuliert, vollständig kommuniziert und konsequent umgesetzt werden.
Quelle: Rechtsdienst GastroSuisse
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Dossiers: Arbeitsrecht | Rauchverbot
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