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15.08.2012
Abend- und Nachtruhe: Schreiende Ungleichbehandlung!
Ein Beitrag von LDP-Grossrat André Auderset
Gleiche Sachverhalte sind von staatlichen Behörden auch gleich zu behandeln; Jeder und Jede hat das Recht, dass der Staat mit ihm genau gleich umgeht, wie er es bei anderen unter denselben Umständen auch tun würde. In der Frage der Nacht- und neustens auch der Abendruhe wird dieses Gleichbehandlungsprinzip aber in Basel-Stadt krass verletzt.
Im Gastgewerbe setzt die Verwaltung die Abendruhe radikal um. Sollte auch nur eine Person reklamieren, ist um 20 Uhr draussen Polizeistunde, wenn die Tische und Stühle in einem Hinterhof stehen. Neue Gesuche sollen anscheinend auch dann keine Gnade vor dem gestrengen Auge des Amtsschimmels finden, wenn die Anwohnerschaft sogar einverstanden wäre.
Es sei halt Bundesrecht, wird argumentiert; man könne da nichts machen. Die Basler Behörden berufen sich dabei auf ein Bundesgerichtsurteil, in dem aber nur ihren Zürcher Amtskollegen zugestanden wird, sie hätten einen Augenschein – oder besser: Ohrenschein – korrekt vorgenommen. Aus dem Urteil kann man lediglich ableiten, dass eine Schliessung um 20 Uhr verfügt werden kann, nicht aber, dass man dies muss. Für die Basler Verwaltung ist aber klar: Ab 20 Uhr hat in den Hinterhöfen Ruhe zu herrschen.
Längst nicht so klar ist es für die Behörden, die Abend- oder wenigstens die Nachtruhe durchzusetzen, wenn kein Wirt betroffen ist. Wenn "Bewegte" am Voltaplatz wochen- und vor allem nächtelang die Umgebung beschallen, so wird dies geduldet. Wenn die "Wagenleute" an der Freiburgerstrasse im Hinterhof die Nacht zum Tage machen, so ist dies als "Verwirklichung einer anderen Lebensart" hinzunehmen. Um Hilfe ersuchende Anwohner werden ignoriert. Und wenn an den Rheinwegen Wohnende wenigstens nach Mitternacht etwas Ruhe wollen, so wird ihnen beschieden, das sei eben mediterranes Flair...
Diese Ungleichbehandlung schreit zum Himmel! Wer wie ein Wirt Wertschöpfung generiert und Arbeitsplätze schafft, wird schikaniert. Wer nur profitiert, konsumiert und womöglich noch randaliert, der wird geduldet. Vielleicht müsste man den Wirten folgenden Tipp geben, um staatliche Duldung zu erreichen: Schmiert revolutionäre Parolen an die Wände Eurer Hinterhöfe!
- Schutz der Abendruhe versus lebendige Gastronomie
- Gartenwirtschaft muss um 20 Uhr schliessen!
- Bellinzona: Lärmschutz lässt Wogen hochgehen
Dossier: Lärmschutz
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