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25.02.2013
Neues Tourismusgesetz für den Kanton Schaffhausen
Breitere Finanzierungsbasis
Die Sehenswürdigkeiten des Kantons Schaffhausen sollen auch in Zukunft touristisch vermarktet werden können. Im Auftrag des Kantonsrats hat die Regierung dazu eine entsprechende Gesetzesvorlage ausgearbeitet. Danach sollen sowohl die Gemeinden als auch die touristischen Leistungsträger gesetzlich in die Finanzierung mit einbezogen werden.
Gestützt auf das 2008 eingeführte und bis Ende 2013 befristete Gesetz über Beiträge an die kantonale Tourismusorganisation (Tourismusgesetz) fördert der Kanton Schaffhausen den Verein Schaffhauserland Tourismus seit fünf Jahren im Hinblick auf die Positionierung und Vermarktung des Kantons Schaffhausen als Tourismusdestination.
Dank dieser Unterstützung hat der Tourismus im Kanton Schaffhausen seither eine positive Dynamik entwickeln können: Die touristischen Leistungsträger bekennen sich zunehmend zu einer einheitlichen Tourismus-Strategie, forcieren vermehrt einen gemeinsamen Marktauftritt und bündeln ihre Kräfte für den kontinuierlichen und nachhaltigen Ausbau des touristischen Angebots.
Diese Entwicklung steht jedoch erst am Anfang. Verschiedene vielversprechende Projekte zur Attraktivitäts- und Wertschöpfungssteigerung der Tourismusdestination sind in Planung oder befinden sich bereits in der Umsetzung. Mit einer vom Kantonsrat in Auftrag gegebenen Folgelösung soll nun die Ende 2013 auslaufende gesetzliche Grundlage für eine erfolgreiche Weiterführung der wichtigen Entwicklung im Schaffhauser Tourismus für die Zeit ab dem 1. Januar 2014 geschaffen werden.
Das Volkswirtschaftsdepartement hat zu diesem Zweck unter Beizug einer Begleitgruppe, bestehend aus Vertretern der touristischen Leistungsträger, des Gewerbes und der kantonalen Tourismusorganisation, die künftige Entwicklung im Schaffhauser Tourismus in den Schwerpunktbereichen Kleinkongress-, Seminar- und Veranstaltungstourismus sowie im Wandel vom Tages- zum Kurzferientourismus definiert.
Hierauf basierend hat der Regierungsrat kürzlich ein neues Finanzierungs- und Vollzugskonzept für die dazu erforderliche Vermarktung verabschiedet. Danach sollen sowohl die Gemeinden als auch die touristischen Leistungsträger gesetzlich in die Finanzierung mit einbezogen werden.
Der jährliche Staatsbeitrag gemäss derzeit geltendem Recht beträgt 80 Prozent der von der kantonalen Tourismusorganisation im Vorjahr erzielten freiwilligen Beiträge der touristischen Leistungsträger sowie der tourismusinteressierten Dritten und Gemeinden. Das Maximum liegt bei jährlich 500'000 Franken. Neu sollen auch die Gemeinden und die touristischen Leistungsträger gesetzlich verankerte Beiträge leisten.
Die Höhe des neuen Kantonsbeitrags soll sich an diesen Beiträgen sowie den eigenerwirtschafteten Mitteln der kantonalen Tourismusorganisation orientieren. Der Kanton beteiligt sich somit inskünftig gleichermassen wie die Gemeinden und die touristischen Partner mit einem Drittel an der Vermarktung des Schaffhauser Tourismus.
Für jeden Franken, der von den touristischen Leistungsträgern und den Gemeinden erbracht sowie von der kantonalen Tourismusorganisation erwirtschaftetet wird, entrichtet er je 50 Rappen. Gemäss kurz- bis mittelfristiger Budgetplanung wird sich der Beitrag des Kantons auf gegen eine Million Franken belaufen, was besagtem Drittel des erweiterten Gesamtbudgets der kantonalen Tourismusorganisation entspricht. Der Höchstbeitrag soll bei 1.2 Millionen Franken liegen.
Die Ausrichtung des kantonalen Beitrags soll wie bisher aufgrund einer Leistungsvereinbarung zwischen dem zuständigen Departement und der kantonalen Tourismusorganisation erfolgen. Die Beiträge der Gemeinden und der touristischen Leistungsträger sowie die maximalen Beiträge des Kantons sollen alle vier Jahre der Entwicklung des Landesindexes für Konsumentenpreise angepasst werden.
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Dossier: Tourismus
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