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20.12.2013
Endgültiger Sieg gegen die UEFA
Jetzt herrscht Klarheit beim Public Viewing
Gastwirte können Public Viewings weiterhin zu sehr vorteilhaften Bedingungen durchführen. So braucht es insbesondere bei Fussball-Europameisterschaften (oder auch Weltmeisterschaften) keine zusätzlichen Lizenzen. Eine normale Anmeldung für den Tarif GT 3c bei der Suisa genügt, wenn man die Spiele auf einer Leinwand mit einem Durchmesser von über drei Metern zeigen will (unter drei Metern gilt der Tarif GT 3a).
Die rund sechs Jahre dauernden Verfahren gegen die UEFA (und SRG) sind definitiv vorüber und enden mit einem vollumfänglichen Sieg. Bekanntlich gewann GastroSuisse bereits das erste, langjährige Verfahren betreffend den "Public-Viewing-Tarif" GT 3c (Gültigkeitsdauer 2008-2010).
Das bisher noch offene, zuletzt am Bundesgericht hängige Verfahren, mit welchem alle strittigen Fragen noch einmal neu aufgerollt wurden, betraf die Verlängerung dieses Tarifs (2011-2014). Nachdem GastroSuisse bei der Vorinstanz (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Mai 2012) obsiegte, ergriff die UEFA, welche nach wie vor teure und einschränkende Lizenzen vergeben wollte, Beschwerde ans Bundesgericht. Diese Beschwerde hat die UEFA nun – quasi "Sekunden" vor der Urteilsverkündung – zurückgezogen.
Die jetzt in der Schweiz vorliegende Situation ist wohl einzigartig und für unsere Branche insbesondere mit Blick in die Zukunft von grosser Bedeutung. Die Sache betrifft eben nicht nur die UEFA, sondern generell sämtliche öffentlichen TV-Übertragungen im Gastgewerbe.
Letztlich bedeutet dies, dass alle jeweiligen Rechteinhaber bei einer öffentlichen TV-Vorführung weder selber Lizenzen verlangen, noch Sponsoring- oder Werbevorschriften, noch irgendwelche andere Einschränkungen (bspw. betreffend Angebot oder Ausschank) machen dürfen. Nachdem jetzt endgültig Klarheit herrscht, kann man sich umso mehr auf die bevorstehende Fussball-Weltmeisterschaft in Brasilien freuen.
- GastroSuisse
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Dossier: Urheberrecht
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