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21.02.2014
Bewilligungspflicht für Sonntagsarbeit im Outlet-Village
Dem Einkaufszentrum in Landquart drohen massive Einbussen
In den Läden des Shopping-Dorfs "Designer Outlet Landquart" in Graubünden darf am Sonntag ohne Bewilligung nicht mehr gearbeitet werden. Das Bundesgericht hat der Gewerkschaft Unia Recht gegeben.
sda. Das Bündner Verwaltungsgericht hatte im Oktober 2012 entschieden, dass im Outlet mit Ausnahme der Zwischensaison in den Monaten Mai und November auch an Sonntagen Personal ohne Bewilligung beschäftigt werden dürfe. Das Bundesgericht hat dieser Sicht der Dinge nun widersprochen und der Gewerkschaft Unia Recht gegeben.
Die Richter in Lausanne erinnern daran, dass die grundsätzliche Bewilligungspflicht für Sonntagsarbeit entfällt, wenn das fragliche Geschäft in einem Fremdenverkehrsgebiet liegt und mit seinem Sortiment spezifische Bedürfnisse von Touristen deckt.
Verkehrs-, aber kein Tourismuszentrum
Laut Bundesgericht kann entgegen der Ansicht des Bündner Verwaltungsgerichts nicht einfach der ganze Kanton Graubünden als "Fremdenverkehrsgebiet" qualifiziert werden. Landquart werde auch nicht deshalb zu einem Ausflugs- oder Erholungsort, weil es einen bedeutenden Verkehrsknotenpunkt darstelle.
Vielmehr sei davon auszugehen, dass das Outlet-Einkaufzentrum nicht in einem Fremdenverkehrsgebiet liege. Ob sein Angebot den Bedürfnissen der Touristen diene, könne damit offengelassen werden. Allerdings liege die Vermutung nahe, dass beim Besuch das Einkaufserlebnis im Vordergrund stehe.
Chancen für eine Spezialbewilligung unklar
Sonntagsverkauf im Outlet sei nun nur noch mit Bewilligung des Staatssekretariates für Wirtschaft (Seco) möglich, sagte Bruno Maranta, Sekretär des Bündner Departementes für Volkswirtschaft, zum Urteil gegenüber dem Regionaljournal Graubünden von Radio SRF. Die Chancen des Outlets, eine solche Bewilligung zu bekommen, seien schwer zu beurteilen.
Das Designer Outlet Landquart hoffe, diese Bewilligung für den Sonntagsverkauf zu erhalten, sagte Outlet-Direktor Claudio Poltera gegenüber dem Regionaljournal Graubünden. Man suche mit den Behörden nach Möglichkeiten.
Für das Outlet hätte ein Ende der Sonntagsverkäufe schmerzliche Konsequenzen. Fast ein Drittel der Kunden kommt am Sonntag ins Einkaufszentrum. Betroffen wären auch zahlreiche Mitarbeiter, die für den Sonntagsverkauf eingestellt wurden. Dabei handelt es sich laut Poltera um einen beträchtlichen Teil der rund 200 Teilzeitangestellten.
Die Unia zeigte sich erfreut über das Urteil. Es sei ein wichtiges Signal gegen die Aufweichung des Arbeitnehmerschutzes im Detailhandel und insbesondere der Sonntagsruhe. "Der Schutz der Arbeitnehmer ist wichtiger als die touristischen Bedürfnisse", schreibt die Gewerkschaft in einem Communiqué.
Urteil 2C_44/2013 vom 12. Februar 2014
- Auslandeinkäufe nehmen weiter zu
- Bund offen für Sonntags-Shopping in Tourismusgebieten
- Erstes Outlet-Dorf der Schweiz in Landquart eröffnet
Dossiers: Arbeitsrecht | Detailhandel
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