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29.06.2015
Oberster Datenschützer kritisiert Gastronomiebetriebe
Unzulässige Videoüberwachung des Mitarbeiterverhaltens
Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte Hanspeter Thür stellte seinen 22. Tätigkeitsbericht vor. Darin äussert er sich unter anderem zu Videoüberwachungen in Gastronomiebetrieben.
Die Videoüberwachung im Arbeitsbereich bereitet dem Datenschutzbeauftragten weiterhin Kopfzerbrechen. Besonders aus der Gastronomie erreichten ihn im Berichtsjahr mehrere Meldungen über heikle Bild- und Tonaufnahmen, worauf er bei zwei Betrieben Sachverhaltsabklärungen eröffnete. In beiden Fällen wurden die Kameras in der Zwischenzeit abmontiert. Thür erinnert daran, dass die Verhaltenskontrolle von Mitarbeitern mittels Videoaufnahmen verboten ist.
Ansonsten prägten die Aufsicht über Datenbearbeitungen von Unternehmen das Tätigkeitsjahr ebenso wie die Beratung von Bürgern, Behörden und Firmen. Mit Sorge beobachtet Thür die zunehmende Verknüpfung und Analyse grosser Datenbestände ("Big Data").
- Datenschutz von Hotelgästen soll gesetzlich geregelt werden
- Gezielter Einsatz von Kameras am Arbeitsplatz erlaubt
- Vorsicht bei Videoüberwachung
Dossier: Datenschutz
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