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11.09.2015
Suisa-Gebühren dürfen nicht angehoben werden
Bundesverwaltungsgericht gibt gastgewerblichen Verbänden recht
Die gastgewerblichen Verbände haben vor Bundesverwaltungsgericht einen umfassenden Sieg gegen die Verwertungsgesellschaften Suisa und Swissperform errungen. Der Suisa-Tarif GT H (Musik, Tanz und Unterhaltung im Gastgewerbe) darf nicht steigen.
Der Tarif GT H ist einer der zentralen Urheberrechtstarife im Gastgewerbe. Für viele Betriebe ist er viel wichtiger als beispielsweise die Billag-Gebühren. Nicht selten handelt es sich um Vergütungen im fünfstelligen Bereich.
Die Verwertungsgesellschaften fordern seit Jahren einen Tarifanstieg von über 100 Prozent. Die mehrjährigen harten Verhandlungen endeten aufgrund der engagierten Gegenwehr von GastroSuisse, Hotelleriesuisse, ASCO und Petzi ergebnislos.
Danach kam es zur Verhandlung vor der Eidgenössischen Schiedskommission (ESchK). Auch dort konnten die massiven Forderungen der Verwertungsgesellschaften erfolgreich abgeblockt werden. Mit Beschluss vom 25. November 2013 hat die ESchK entschieden, dass es zu absolut keinen Erhöhungen kommt und den bisherigen Tarif für fünf weitere Jahre festgeschrieben.
Diese Niederlage auf der ganzen Linie wollten die Verwertungsgesellschaften Suisa und Swissperform nicht hinnehmen. Sie ergriffen am 31. März 2014 Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht. Mit dem heute eingegangen Urteil wurden diese Beschwerden vollständig abgewiesen und der Beschluss der Vorinstanz bestätigt. Noch ist es offen, ob die Verwertungsgesellschaften das Urteil an das Bundesgericht weiterziehen.
Dossier: Urheberrecht
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