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27.10.2016
Etappensieg für die touristische Beherbergung
Mehrwertsteuer-Sondersatz soll definitiv verankert werden
Der Mehrwertsteuer-Sondersatz von 3.8 Prozent soll definitiv verankert werden. Der Gesetzesentwurf, welcher auf die Parlamentarische Initiative von Nationalrat Dominique de Buman (CVP/FR) zurückgeht, wurde in der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Nationalrats mit 14 zu 11 Stimmen verabschiedet.
Dies ist als positives Signal gegenüber der Beherbergung und der Tourismuswirtschaft insgesamt zu werten. Die WAK ist sich offenbar der herausfordernden Situation bewusst, in der sich der Schweizer Tourismus befindet. Es ist nun zu hoffen, dass die Verlängerung des Sondersatzes im nächsten Jahr die Zustimmung des gesamten Parlaments gewinnen wird.
Eine Verankerung des Sondersatzes würde massgeblich zur Planungssicherheit für Beherbergungsbetriebe beitragen. Entsprechende Dispositionen könnten getroffen und die Wettbewerbsfähigkeit dadurch gesteigert werden. Das ist zurzeit gerade dem umliegenden Ausland gegenüber eine dringende Notwendigkeit.
Der Sondersatz ist kein Privileg, sondern berücksichtigt den Exportcharakter der Hotellerie und der gesamten Tourismusbranche. 25 der 28 EU-Staaten wenden im Interesse der internationalen Wettbewerbsfähigkeit und der Nachfrageförderung für die Beherbergung einen Mehrwertsteuer-Sondersatz an.
- WAK-S lehnt definitiven Mehrwertsteuer-Sondersatz ab
- Argentinien vergünstigt Mehrwertsteuer für Auslandstouristen
- Sondersatz soll gesetzlich verankert werden
Dossier: Mehrwertsteuer
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