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19.09.2017
Parlament will «Knebelverträge» für Hotels verbieten
Motion zugunsten des Direktvertriebs deutlich angenommen
Hotels sollen auf ihrer Webseite günstigere Tarife offerieren dürfen als auf Online-Buchungsplattformen. Der Nationalrat hat eine Motion aus dem Ständerat angenommen, die das verlangt.
sda. Damit wird der Bundesrat beauftragt, ein Spezialgesetz auszuarbeiten, welches Preisparitätsklauseln in Verträgen zwischen Online-Buchungsplattformen und Hotels verbietet. In solchen Klauseln verpflichten sich die Hotels, auf ihrer eigenen Internetseite den auf Buchungsplattformen aufgeführten Zimmerpreis nicht zu unterbieten.
Der Nationalrat nahm die Motion von Ständerat Pirmin Bischof (CVP/SO) mit 120 zu 52 Stimmen bei 10 Enthaltungen an. Die Mehrheit im Parlament sieht in den Preisklauseln wettbewerbsschädigende «Knebelverträge».
Es sei unverständlich, dass ein Hotelier, der für seine Kunden mehr leiste als die Plattform, eine hohe Vermittlungskommission bezahlen müsse und erst noch in seiner Preispolitik eingeschränkt werde, argumentierten die Befürworter des Verbots.
Bundesrat gegen Motion
Immer mehr Hotelübernachtungen würden über Buchungsplattformen gebucht. Praktisch kein Hotel könnte es sich mehr leisten, auf diesen Vertriebskanal zu verzichten. Um die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten, sei es für die Hoteliers existenziell, den Direktvertrieb über die hoteleigene Website fördern zu können. In anderen Ländern seien Preisklauseln zudem bereits verboten, sagte Sylvia Flückiger (SVP/AG) im Namen der vorberatenden Kommission.
Die Gegner machten geltend, die Wettbewerbskommission (Weko) beobachte die Situation und schreite gegebenenfalls ein. Ein Verbot sei ein Misstrauensvotum an die zuständigen Institutionen, die Weko und den Preisüberwacher, sagte Kathrin Bertschy (GLP/BE). Es sei nicht am Parlament zu entscheiden, ob missbräuchliches Verhalten vorliege.
Der Bundesrat sprach sich aus demselben Grund gegen die Motion aus. «Lassen wir die Weko arbeiten», sagte Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann. Das Umfeld für die Branche sei schwierig, räumte er ein. Ein Verbot von Preisparitätsklauseln löse die Probleme aber nicht. Innovative neue Geschäftsfelder sollten nicht voreilig verboten werden. «Wer sich der Digitalisierung verschliesst, der gefährdet den Anschluss an die Wettbewerbsfähigkeit», sagte Schneider-Ammann.
Zur Diskussion stand im Parlament nur ein Verbot der engen Preisparitätsklauseln. Bereits verboten hat die Weko so genannte weite Preisparitätsklauseln. Diese hatten Hoteliers gezwungen, auf allen Vertriebskanälen einen gleich hohen Preis zu garantieren. Die sogenannten engen Paritätsklauseln blieben hingegen erlaubt. Die Weko verzichtete auf ein Verbot, weil aus ihrer Sicht eine abschliessende Einschätzung zu deren praktischen Auswirkungen noch nicht möglich war.
Unternehmerische Freiheit
Davon profitiere in erster Linie das US-amerikanische Online-Portal Booking.com, das in der Schweiz mit 70 Prozent Marktanteil jetzt schon eine Vormachtstellung habe, kritisiert Bischof in seinem Vorstoss. Die unternehmerische Freiheit der Hoteliers werde eingeschränkt. Natalie Rickli (SVP/ZH) gab im Nationalrat zu bedenken, dass mit dem Verbot die unternehmerische Freiheit der Online-Buchungsplattformen eingeschränkt würde. Darunter seien auch Schweizer Unternehmen.
Dass Online-Buchungsplattformen immer bedeutender werden, zeigte auch eine Umfrage des Instituts für Tourismus der Fachhochschule Westschweiz Wallis in Siders. 2016 stieg der Anteil der Buchungen über Online-Plattformen in der Schweiz gegenüber dem Vorjahr um 6.7 Prozent auf rund 27 Prozent.
Die drei Plattformen Booking, Expedia und HRS beherrschen gemäss der Umfrage das Geschäft. Die Fachhochschule schätzt den Gesamtumsatz dieser drei Unternehmen auf mehr als 1 Milliarde Franken und die von den Hotels an die Plattformen bezahlten Kommissionen auf 150 Millionen Franken.
Booking.com reagiert verärgert
Booking.com bedauerte in einem Communiqué den Entscheid. Das Parlament bremse so den Wettbewerb und die Transparenz. Den Konsumenten drohten höhere Preise. Gerade kleine Hotels und Familienbetriebe müssten den Schaden tragen. Zudem sei das Verbot der Klausel ein tiefer Eingriff in die unternehmerische Freiheit.
Expedia, das weltweit grösste Online-Reiseunternehmen, sprach davon, dass mit dem Entscheid der Interessenausgleich zwischen Hotels und Online-Reisebüros geschädigt sei. Es könne «zu einer Verschlechterung der Qualität, höheren Preisen für Konsumenten und einem Rückgang der Übernachtungen von ausländischen Touristen in der Schweiz» kommen.
Die enge Paritätsklausel sei ein wichtiges Instrument, um eine ausgeglichene Interessenlage und faire Wettbewerbsbedingungen zwischen den Online-Reisebüros und den Hotels herzustellen. Trotzdem wolle sich Expedia bei den Gesetzesarbeiten «konstruktiv und informativ» einbringen.
Ganz im Gegenteil, schreiben Tourismus-Verband, Seilbahnen Schweiz, Gastrosuisse, Hotelleriesuisse und Parahotellerie Schweiz: Der Entscheid schaffe zusätzliche unternehmerische Freiheit für die Hotels. Der durch die Klausel entstandene Standortnachteil für die Schweiz müsse nun schnell beseitigt werden. Paritätsklauseln seien in den Nachbarländern bereits verboten.
- Preisüberwacher leitet Verfahren gegen Booking.com ein
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Dossiers: Kartelle | Onlinevertrieb
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