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21.09.2017
Kennzeichnung «glutenfrei»
Keine Beanstandungen bei erlaubten Höchstmengen
Für Menschen, die empfindlich auf Gluten reagieren und an Zöliakie leiden, sind glutenfreie Lebensmittel ein Segen. Es kommen immer mehr Produkte mit dem Hinweis «glutenfrei» in den Handel. Die von Glutenunverträglichkeit betroffenen Personen müssen sich dabei auf die Auslobung verlassen können. -
Glutenfreie Produkte dürfen beim Verkauf an den Endverbraucher einen Glutengehalt von maximal 20 mg pro Kilo aufweisen. Wenn ein Lebensmittel die Aufschrift «sehr geringer Glutengehalt» trägt, sind höchstens 100 mg/kg erlaubt.
Das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat kürzlich 142 als «glutenfrei» gekennzeichnete Produkte untersucht. Neben von Natur aus glutenfreien Lebensmitteln wie Polenta, Gebäck aus Mais oder Reis, wurden vor allem Backmischungen, Kekse, Brot und Nudeln, aber auch Knabbererzeugnisse überprüft. Bei keinem untersuchten Produkt wurde eine Höchstmengenüberschreitung festgestellt.
Zusätzlich überprüfte das Landesamt auch die sogenannte Allergenkennzeichnung. Diese ist bei der Verwendung von glutenhaltigem Getreide (dazu gehören Weizen, Roggen, Hafer, Gerste, Dinkel) sowohl für verpackte als auch für lose Ware vorgeschrieben. Auffallend war, dass insbesondere bei Backwaren, die lose im Thekenbereich oder vorverpackt angeboten wurden, die Glutengehalte nicht gekennzeichnet waren. Neun Bemängelungen wurden ausgesprochen.
Menschen, die Gluten vertragen, können übrigens auf die meist teureren glutenfreien Lebensmittel verzichten.
Renate Kessen / bzfe
- Bundeszentrum für Ernährung
- Glutenfreie Ernährung - ein merkwürdiger Trend
- Gäste mit Allergien: Gastgewerbe zwischen Herausforderung und Chance
Dossiers: Allergien | Hygiene und Deklaration
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